`
Sonntag, Juni 30, 2024
More

    Bestrafung von Armut: Reportage gibt Einblick in eine Klassenjustiz

    Teilen

    Riesige Geldstrafen für kleine Vergehen: Eine vor kurzem in der Zeitung „Analyse und Kritik” veröffentlichte Langzeitbeobachtung aus Berlin gibt einen Einblick in den Alltag der deutschen Klassenjustiz gegen Arme.

    Im „Gerichtsaal 0202” am Tempelhofer Damm in Berlin werden in der Woche 20-30 Fälle wegen Diebstahls von geringwertigen Sachen oder der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ohne Fahrschein in beschleunigten Gerichtsverfahren abgehandelt. Diese besondere Form eines Strafverfahrens diene laut Justiz dazu, strafrechtlich relevante Inhalte mit einer einfachen Beweislage in raschem Tempo zu behandeln.

    Über 100 Prozesse davon beobachtete Niels Seibert für die linke Zeitung analyse und kritik (ak). Laut seinem Bericht sind die Angeklagten meist arme, sozial benachteiligte oder kranke Menschen, die wegen Geldmangels beispielsweise Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung stehlen wollten oder ohne ÖPNV-Ticket den öffentlichen Nahverkehr genutzt haben. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gäbe es nur äußerst selten, eine Einstellung gegen Sozialstunden oder Verwarnungen mit Strafvorbehalt erfolgte während der Langzeitbeobachtung überhaupt nicht.

    Wie Armut ins Gefängnis führt

    Anhand zahlreicher Beispiele schildert Seibert, wie die Angeklagten häufig in erniedrigenden Prozessen zu Geldstrafen oder teilweise auch zu Haftstrafen verurteilt werden. Ein gängiges Prinzip sei dabei: Je mehr Eintragungen im Strafregister z.B. wegen Diebstahls vorliegen, desto härter falle das kommende Urteil aus. So umfasste das Urteil für einen 60-jährigen Berliner beispielsweise 50 Tagessätze zu je 15 Euro (insgesamt 750 Euro) für das Klauen einer Packung Toilettenpapier im Wert von 6.95 Euro, da er schon ähnliche kleine Diebstähle von Waren mit geringem Verkaufswert begangen hatte.

    Eine halbe Million Geldstrafen pro Jahr

    Der Fall des 60-jährigen Berliners ist dabei kein Einzelfall. In Deutschland werden pro Jahr ca. 500.000 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Kann eine Person diese nicht bezahlen oder durch nicht entlohnte Arbeit tilgen, kommt es zur sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafe”. Dies trifft bei etwa jedem zehnten Fall zu. Während bei „Reichtumsdelikten“, wie etwa Steuerdelikten, meist gezahlt wird, ist dies bei sogenannten „Armutsdelikten“, wie Fahren ohne Fahrschein, um das 6-fache seltener. Die meisten Menschen, welche die Ersatzfreiheitstrafe antreten müssen, sind sozial, finanziell und gesundheitlich belastet. Bei vielen liegt kein fester Wohnsitz vor, ein Großteil ist arbeitslos und die finanzielle Lage ist äußerst prekär.

    Seibert kritisiert, dass genau Geldstrafen nicht gegen die vielfältigen Probleme wirken würden, welche die Menschen haben. Ganz im Gegenteil erschwere sie oft die weitere Lebensführung unverhältnismäßig stark. Im Wiederholungsfall trügen die automatisch immer höheren Strafen ebenfalls nicht dazu bei, die Angeklagten von weiteren Delikten durch Wohlverhalten abzuhalten. Häufig können die betroffenen Personen die Strafen schlicht nicht begleichen, was zur Haftstrafe führt (im übrigen auch nicht billig für uns Steuerzahler). Armut würde dadurch nur durch eine unnötige Eskalationsspirale zusätzlich abgestraft werden, anstatt Armut grundsätzlich zu bekämpfen.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News