Die Bundesregierung hat drei neue Gesetzesentwürfe im Bereich der digitalen Überwachung auf den Weg gebracht. Dabei geht es vor allem um KI-gestützte Bildabgleiche und Datenanalysen. Das Überwachungspaket reiht sich ein in zahlreiche aktuelle Maßnahmen der Inneren Aufrüstung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden bei der Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal grundsätzlich nur laufende Nachrichten mitlesen dürfen. Bereits gespeicherte Chatverläufe dürfen nicht ausgewertet werden.