Die 22-jährige Kurdin Zhina “Mahsa” Amini verstarb letzten Dienstag im Krankenhaus. Kurz zuvor war sie von der iranischen Moralpolizei wegen “Des tragens unangemessener Kleidung” verhaftet worden. Zeug:innen sagten aus, dass die junge Frau gefoltert worden wäre. Als Reaktion auf den Mord kam es im ganzen Land zu spontanen Protesten - trotz starker Repression durch die iranischen Behörden.
Der europäische Gerichtshof hat anhand von zwei Fällen aus Deutschland entschieden: Es ist Unternehmen grundsätzlich möglich, ihren Beschäftigten ein "Kopftuch-Verbot" zu erteilen. Es gebe zwar Hürden, grundsätzlich wiege jedoch das Recht auf Selbstbestimmung freie Ausübung der Religion nicht schwerer. Konkrete Entscheidungen müssen deutsche Gerichte treffen.