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Donnerstag, April 18, 2024
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    “Menschenrechtliche Katastrophe”

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    Große Koalition beschließt Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge.

    Das erste Ergebnis der Koalitionsverhandlungen steht – und es ist ein bitteres Signal für tausende Menschen, die von ihrer Familie getrennt in Deutschland leben. Am Montag einigten sich CDU, CSU und SPD darauf, den Anspruch auf Familien-Nachzug für “subsidiär” geschützte Flüchtlinge abzuschaffen.

    Was bedeutet das?

    Unter “subsidiär” geschützten Flüchtlingen versteht man solche Menschen, die aus ihrem Land vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen und in Deutschland Schutz suchen – nicht aber, weil sie aufgrund ihrer Herkunft, politischen Haltung oder Religion verfolgt werden. Letztere erhalten üblicherweise einen “vollen” Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und einen Aufenthalt für 3 Jahre. Sie haben das Recht, ihre Familienmitglieder in das Land nachzuholen. Dieser Anspruch bestand auch für subsidiär Geschützte bis März 2016. Damals wurde er auf Druck der CDU/CSU für zwei Jahre komplett ausgesetzt.

    12.000 Menschen pro Jahr

    Doch anstatt nun ihn wieder einzuführen, wird der Rechtsanspruch nun endgültig abgeschafft. An dessen Stelle tritt eine “Kontingent-Regelung”, die besagt, dass 12.000 Geflüchtete im Jahr nachgeholt werden dürfen. Bei einer geschätzten Zahl von 50.000 bis 60.000 Personen und einem solchen Kontingent dürften die Letzten erst nach weiteren 4 bis 5 Jahren eingereist sein können.

    Für zehntausende subsidiär Geschützte bedeutet das nun, dass sie langfristig von ihrer Familie getrennt leben und jeden Monat hoffen müssen, auf der Warteliste einen Platz weiter nach vorne zu rücken oder als “Härtefall” anerkannt zu werden. Bisher wurden seit 2016 aber weniger als einhundert Visa durch die bisherige, bereits bestehende Regelung erteilt – unwahrscheinlich, dass sich dies ändert. Der Kinderschutzbund spricht von einer “menschenrechtlichen Katastrophe”.

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