Großdemonstration am 7. Juli, dezentrale Aktionen am 22. und 23. Juni
In Bayern gingen vor Kurzem Zehntausende gegen das “Polizeiaufgabengesetz” auf die Straße – nun will NRW nachziehen. Das Bündnis “Nein zum neuen Polizeigesetz NRW” plant einen dezentralen Aktionstag am 22./23. Juni und eine Großdemonstration am 7. Juli. Beim letzten Planungstreffen am Sonntag kamen 100 AktivistInnen aus verschiedensten politischen Spektren in Düsseldorf zusammen.
Bürgerrechtsgruppen, antifaschistische Initiativen, Klimabewegte, Migranten- und Juristen-Organisationen, anarchistische und kommunistische Aktionsgruppen sowie kritische Einzelpersonen nahmen an dem vorbereitenden Bündnis-Treffen teil, um einen breiten Protest gegen das neue Polizeigesetz auf die Beine zu stellen.
Höhepunkt der Proteste soll eine Großdemonstration in Düsseldorf am 7. Juli, kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes sein. Die Demonstration soll am DGB-Haus gegen 13 Uhr starten und vor dem NRW-Landtag enden. Erwartet werden tausende TeilnehmerInnen. Allein bei der Facebook-Veranstaltung zum Bündnis-Treffen hatten 1.800 Menschen auf “interessiert” geklickt.
Festgezurrt wurden außerdem dezentrale Aktionstage für den 22. und 23. Juni. Vor Ort fanden sich dafür Menschen unter anderem aus Bonn, Bielefeld, Köln und Düsseldorf zusammen, um sich für die Aktionen und Info-Veranstaltungen in ihren Städten zu koordinieren. Die Veranstaltungen können in Bälde auf der Website no-polizeigesetz-nrw.de eingesehen werden.
„Wir wollen mit unseren Aktionen ein klares Zeichen für den Erhalt unserer Freiheits- und Bürgerrechte setzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Polizei künftig auf der Basis von Vermutungen Computer hacken oder freiheitsentziehende Maßnahmen präventiv und ohne anwaltlichen Beistand vollziehen kann. Das ist eindeutig grundrechtsfeindlich“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses. „Wir laden alle Menschen ein, gemeinsam mit uns ihre Stimme gegen diese Grundrechtseingriffe zu erheben – denn es sind wir alle, die davon betroffen sind.“
Aus Sicht der Aktionsgemeinschaft stellt das neue Polizeigesetz eine Verletzung demokratischer Grundrechte dar. Wie das bayerische Polizeiaufgabengesetz dreht sich auch der nordrhein-westfälische Gesetzesentwurf um die Einführung des Rechtsbegriffs einer „drohenden Gefahr“. Auf seiner Grundlage soll es der Polizei ermöglicht werden, vermeintlich verdächtige Personen sowie deren soziales Umfeld auch ohne konkrete Hinweise auf eine geplante Straftat zu überwachen, ihnen Aufenthalts- und Kontaktverbote auszusprechen und sie sogar in Präventiv-Gewahrsam zu nehmen. Außerdem soll die Polizei im Rahmen sogenannter „strategischer Fahndungen“ zukünftig ohne jeglichen Verdacht alle Menschen an öffentlichen Orten nach ihrer Identität befragen und kontrollieren dürfen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung wie auch die Einführung von Tasern (Elektroschockpistolen) und elektronischen Fußfesseln vor.
„Mit solchen Maßnahmen stellt das neue Polizeigesetz uns alle unter Generalverdacht“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. „Es beschädigt unsere Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit der Person und die Bewegungsfreiheit. Damit ist es klar verfassungswidrig und tritt die Rechtsnorm ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ mit Füßen. Das Land NRW begibt sich so auf den Weg in einen Polizei- und Überwachungsstaat, der seinen BewohnerInnen prinzipiell misstraut. Und jede/r kann davon betroffen sein“.
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