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Montag, Oktober 14, 2024
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    Hohe Fehlerraten bei automatischer Kennzeichen-Erkennung

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    Fehlerquoten von über 90% und kaum Aufklärung von schweren Straftaten

    Wie Perspektive Online bereits berichtete (Link und Link), ist die automatische Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder im Rahmen der G20-Repressionen extrem fehleranfällig. Ebenso verhält es sich bei der automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Straßenverkehr. Eine Fehlerquote von über 90% ist keine Seltenheit.

    Kaum Echttreffer bei schweren Straftaten

    In den letzten zehn Jahren wurden hunderte Millionen Autokennzeichen von der deutschen Polizei erfasst (Link), um gegen schwerste Kriminalität vorgehen zu können. Das Problem: Die Systeme sind bei Regen, Dämmerung oder verdrecktem Kennzeichen extrem fehlerbehaftet. Auch Leerstellen im Kennzeichen können nur unzureichend erkannt und 0 und 1 nicht von O und I unterschieden werden. „Echttreffer“ bei schweren Straftaten kommen selten bis gar nicht vor. Meist weisen die Systeme auf fehlende Versicherungen des Kraftfahrzeugs hin.

    Fehlerquoten von über 90%

    Die einzelnen Systeme kann man sich wie eine übliche Radarkontrolle vorstellen. In Bayern beispielsweise existieren 22 stationäre und drei mobile Geräte. Diese erkennen automatisch Fahrzeuge und deren Kennzeichen. Jedes Fahrzeug wird abfotografiert und das Bild durch verschiedene Datenbanken überprüft. Wird ein Treffer gefunden, muss ein Beamter oder eine Beamtin dieses Bild auf Fehler überprüfen. In den Jahren 2016 und 2017 wurden z.B. in Hessen 7.170 Treffer aufgenommen. Nach manueller Bearbeitung verblieben nur noch 492 Echttreffer – eine Fehlerquote von 93%. In Sachsen lag die Fehlerquote in den Jahren 2016 und 2017 gar bei 97,25% und in Bayern bei 99,8%. Die automatischen Kennzeichenlesegeräte haben so auch in Sachsen bei 10.000 überprüften Kennzeichen nur sieben Verstöße gegen den Schengenraum (z.B. grenzüberschreitender Fahrzeugdiebstahl oder illegale Einreisen innerhalb des Schengenraums) ermittelt. Diese Verstöße waren einst Grund des Aufbaus solcher Systeme.

    Daten werden nicht automatisch gelöscht

    Trotz dieser hohen Fehlerquoten halten die einzelnen Bundesländer an den Lesegeräten fest, anstatt sie abzubauen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens wird in das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ eingegriffen, da personenbezogene Daten erfasst werden. Dies wurde bereits 2008 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Dieser Eingriff sei demnach gerechtfertigt, wenn die erhobenen Daten von Nichttreffern umgehend gelöscht werden. Allerdings wurden im Zeitraum 2016 bis 2017 mehr als 1,5 Millionen Nichttreffer gespeichert, obwohl sie hätten gelöscht werden müssen. Eine Nachprüfung per Hand müsse noch erfolgen. Erst danach könnten sie gelöscht werden. Auch dies sei gerechtfertigt, so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013. Doch eine Rechtmäßigkeit kann angezweifelt werden, da kein Fahrer oder Fahrerin über diese Überprüfung informiert wird. Kein Schild oder Blitzlicht gibt Auskunft von der Aufnahme. Zusätzlich wird nicht nur das Kennzeichen erfasst, sondern auf den Bildern ist das gesamte Fahrzeug samt Insassen zu erkennen. Eine „datenfreie Autofahrt“ ist somit nicht gewährleistet.

    Sollte diese Methode der Totalüberwachung der Verhinderung von schwersten Straftaten dienen, so müsste nach einer Kennzeichenerfassung eine sofortige Anhaltekontrolle durchgeführt werden. Dies kann die deutsche Polizei bei ihrer Personallage jedoch nicht bieten, was das System weiter ad absurdum führt. Es bleibt damit in erster Linie ein Instrument der Massenüberwachung und nicht der konkreten Verfolgung von Straftaten.

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