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Donnerstag, April 25, 2024
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    70 Jahre Grundgesetz: Wer schützt uns vor diesem Staat?

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    Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. Rund acht Monate hatten die 61 Männer und vier Frauen des Parlamentarischen Rats an dem Text gearbeitet. Doch wem nützt dieses Gesetz heute eigentlich was? – Ein Kommentar von Kevin Hoffmann

    Das Grundgesetz war nie unumstritten. Selbst von den 65 DelegiertInnen stimmten nur 53 für die Annahme des Gesetzestextes, 12 votierten dagegen, unter ihnen die Delegierten der Kommunistischen Partei Deutschlands, Heinz Renner und Max Reimann.

    Die beiden kommunistischen Abgeordneten weigerten sich zudem als einzige Delegierte, die Originalausfertigung des Grundgesetzes zu unterschreiben, um nicht Teil der Zementierung der Spaltung Deutschlands zu sein.

    Das Grundgesetz garantiert die kapitalistische Wirtschaftsordnung

    Der Parlamentarische Rat erarbeitete das Grundgesetz unter Kontrolle und Anweisung der drei Besatzungsmächte in Westdeutschland (Frankreich, Großbritannien und den USA). Da dürfte es niemanden wundern, dass dabei vor allem eins herausgekommen ist: Eine Verfassung, welche die ausbeuterische kapitalistische Wirtschaftsordnung festschreibt und ihren Fortbestand rechtlich wie auch faktisch durch die Staatsgewalt garantiert.

    Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Gewalt?

    In den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes sind die sogenannten Grundrechte als Abwehrrechte des einzelnen Individuums gegen den Staat und seine Gewalt festgehalten. Dem Sinn nach sollen sie die Menschen in Deutschland gegen massive Eingriffe des Staates in das private Leben schützen.

    Nun muss man sich jedoch die Frage stellen, was ist von diesen verbrieften Abwehr- und Freiheitsrechten denn heute noch übrig geblieben? Der deutsche Staat bzw. seine Gesetzgebungsorgane haben sich eine ganze Reihe an Möglichkeiten einfallen lassen, wie sie nach und nach all diese Rechte massiv beschnitten und eingeschränkt haben.

    Und trotzdem: Das Grundgesetz gegen diesen Staat verteidigen!

    Bereits am Tag der Verkündung des Grundgesetzes machte Max Reimann klar, dass das Grundgesetz zwar ein bürgerliches Gesetz sei, aber der Staat selbst es ignorieren werde, wenn ihm danach sei: „Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben.“

    Heute hat der Staat die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte unter anderem durch seine Polizei,- Versammlungs- und Überwachungsgesetze soweit ausgehöhlt, dass selbst die Anwendung dieser Grundrechte ein massiver Fortschritt wäre.

    Heute sind wir es also, die dieses Gesetz gegen die Feinde der Demokratie und des Fortschritts verteidigen. Auch wenn wir morgen schon dieses Gesetz hinwegfegen und durch eine sozialistische Verfassung ersetzen werden, die wirkliche Freiheit, Gleichheit und Beteiligung am gesellschaftlichen Reichtum garantieren wird.

    • Autor bei Perspektive seit 2017 und Teil der Print-Redaktion. Freier Autor u.a. bei „Junge Welt“ und „Neues Deutschland“

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