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Dienstag, März 19, 2024
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    Kennzeichnungspflicht für die Polizei – eine alte Forderung

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    Die Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen ist so alt wie die Polizei selbst und stellt Gesellschaften seit jeher vor die eine Frage: Wer überwacht die Überwacher? – Ein Kommentar von Felix Thal

    Um Menschen vor möglichen Übergriffen durch die Polizei schützen zu können, ist die individuelle Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen ein effektives Mittel. Auf Demonstrationen oder bei Zwangsräumungen kommt es oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, ausgelöst durch die Polizei, bei deren juristischer Aufklärung meist keine Täter oder Täterin ausgemacht werden können.

    Dies führt in der Bevölkerung zu einem Ohnmachtsgefühl, das einem vermittelt, man könne gegen staatliche Willkür nichts ausrichten. Auf der anderen Seite erhält die Polizei einen Freifahrtschein, sie sei gegen Strafverfolgung immun.

    Alte Diskussion in neuem Gewand

    Man könnte meinen, die Debatte um individuelle Kennzeichnung sei ein Produkt der vergangenen Jahrzehnte, doch stritten sich Staat und Bevölkerung bereits vor rund dreihundert Jahren um diesen Passus. Als im späten 17. Jahrhundert die ersten bürgerlichen Staaten entstanden, gründeten sich auch die ersten Vorläufer moderner Polizeistrukturen.

    Gegen deren verbürgtes Recht auf Gewaltausübung sollten sich Abwehrrechte der Bevölkerung entgegensetzen. Ein Mittel war z.B., Polizeikräfte deutlich mit einer Nummer zu kennzeichnen, um sie besser regieren und kontrollieren zu können. Ein Mittel, das auch bei Kutschen oder Häusern angewendet wurde.

    Polizeigewalt gegen schwangere Migrantin bei Razzia in Dortmund

    Wiener Polizei seit 1776 gekennzeichnet

    Die Monarchie der Habsburger kennzeichnete ihre Wiener Wachmannschaften bereits im Jahre 1776. Dabei trugen die Polizeisoldaten Patronentaschen an ihren Gürteln, die mit Messingnummern versehen waren. So wurden einzelne Beamte eindeutig identifizierbar und konnten sich der Strafverfolgung nicht entziehen. Die Kennzeichnung durch eine Nummer wurde in Wien stark diskutiert und die Messingnummern wanderten von der Patronentasche zur Kopfbedeckung.

    Im Jahre 1869 erhielten die Beamten der Wiener Sicherheitswache Ringkragen, die aus Metall bestanden. Auf diesen Ringkragen waren die jeweiligen Dienstnummern angebracht. Auch Zeitungen sollen diese Zahlen verwendet haben, um z.B. einzelne Beamte lobend zu erwähnen.

    Polizei fordert die Abschaffung

    In Österreich forderten die Sicherheitswachbeamten vom Bundeskanzleramt die Abschaffung der Kennzeichnung, als es zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zu sozialen Unruhen kam. Die Identifizierung sei der Beamten unwürdig und würde das Ansehen und den Ruf beschmutzen. Die Dienstausweise könnten im Bedarfsfall vorgezeigt werden. 1933 wurde die Kennzeichnung in Österreich abgeschafft.

    Rüge durch den Europarat

    Die Diskussion wird auch heute hitzig geführt. Im Jahre 2007 wurden beispielsweise zwei Fußballfans von der Münchener Polizei schwer verletzt. Da kein Beamter identifizierbar war, weil das Videomaterial während der Verhandlung gelöscht wurde, zogen die beiden Männer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    Daraufhin wurde Deutschland vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unter Strafe gestellt. Es müsse in Zukunft darauf gedrängt werden, alle erforderlichen Schritte sicher zu stellen, dass Polizeibeamte ein deutlich sichtbares Mittel zur Identifizierung an Helm oder Uniform tragen würden. In nur neun von sechzehn Bundesländern existiert eine Kennzeichnungspflicht.

    • Schreibt für die Belange vom Geflüchteten und gegen die AfD. Solidarität stellt sich nicht von selbst her, sie muss organisiert werden.

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