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Montag, April 29, 2024
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    Security in Flüchtlingsunterkunft weigert sich, Rettungswagen zu rufen – Frau verliert ihr Kind im 9. Schwangerschaftsmonat

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    Eine geflüchtete Frau hat in Berlin ihr Kind im neunten Schwangerschaftsmonat verloren. Zuvor hatte sie sich mit ihrem Mann in ein Krankenhaus schleppen müssen. Der diensthabende Sicherheitsmitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft hatte sich geweigert, einen Notarzt zu rufen – da man so etwas sonntagnachts nicht tun könne. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert eine Aufklärung des Vorfalls.

    Seit zwei Monaten leben die jungen Eheleute H. in einer Sammelunterkunft für Geflüchtete in Berlin. Frau H. war im 9. Monat schwanger, als sie in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni plötzlich starke Schmerzen und Blutungen bekam.

    Ihr Mann bat gegen 4 Uhr früh den diensthabenden Security-Mitarbeiter der Unterkunft, für seine hochschwangere Frau einen Rettungswagen zu rufen. Dieser weigerte sich mit der Begründung, es sei Sonntagnacht, da könne man nicht die Feuerwehr rufen. Er war auch nicht bereit, ein Taxi zu rufen, da das Krankenhaus nur wenige hundert Meter entfernt sei.

    Die Eheleute sind erst seit zwei Monaten in Berlin. Sie sprechen kein Deutsch und konnten nicht selbst den Rettungsdienst rufen. Sie erhielten von der Security nur die Adresse des gut drei km entfernten nächsten Krankenhauses mit Geburtshilfeabteilung. Dies mussten sie schließlich zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen.

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    Frau gebiert toten Jungen

    Im Krankenhaus entband Frau H. ein toten Jungen mit Normalgewicht – Todesursache akute Plazentainsuffizienz. Bei dieser Diagnose besteht Lebensgefahr für das Ungeborene. Es ist davon auszugehen, dass das Kind am frühen Morgen noch gelebt hat.

    Nach Aussage der Ärztin, die dem Ehepaar H. den Obduktionsbericht erläuterte, sei es nicht auszuschließen, dass bei einem früheren Eintreffen im Krankenhaus das Baby möglicherweise hätte gerettet werden können.

    Familie traumatisiert

    Die Eheleute müssen nun die Bestattung ihres toten Babys organisieren. Laut Berliner Flüchtlingsrat sei die Familie von der Situation “schwer traumatisiert und emotional komplett überfordert”.

    Der Flüchtlingsrat hat nun Sozialsenatorin Breitenbach und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aufgefordert, eine lückenlose Aufklärung des aktuellen Vorfalls zu veranlassen. Außerdem müsse das Land Berlin jede erdenkliche humanitäre und soziale Unterstützung für das schwer traumatisierte asylsuchende Ehepaar H. gewähren.

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    Kein Einzelfall

    Dass der Wachschutz in Geflüchteten-Unterkünften sich weigert, die Feuerwehr bzw. Rettungsdienste zu rufen und Geflüchtete deshalb schwerste Gesundheitsschäden oder sogar den Tod erleiden, ist dem Flüchtlingsrat zufolge leider kein Einzelfall. So starb der 43-jährige Ahmed J. aus Libyen im Februar in einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Plauen. Ein Wachschutzmitarbeiter hatte fast zwei Stunden lang keine Hilfe geholt.

    Teilweise machen Rettungsdienste ihre Einsätze in Flüchtlingsunterkünften sogar davon abhängig, dass Security oder Heimleitung die Notwendigkeit des Rettungseinsatzes bestätigen, wenn Geflüchtete selbst den Rettungsdienst rufen.

    Flüchtlingsrat fordert klare Anweisung durch Sozialsenatorin

    „Es kann nicht sein, dass Geflüchtete, die sich in einer akuten gesundheitlichen Notlage und möglicherweise sogar in Lebensgefahr befinden, hilflos der Entscheidung von Security und/oder anderen nicht medizinisch qualifizierten Mitarbeitenden ausgeliefert sind, ob ein Rettungsdienst zu rufen ist. Diese haben weder die Aufgabe noch die medizinische Kompetenz, solche Entscheidungen zu treffen“, so Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.

    „Wir fordern Sozialsenatorin Breitenbach und das LAF auf, Heimbetreiber und Securityfirmen anzuweisen, im Zweifel immer den Rettungsdienst zu rufen, wenn Flüchtlinge darum bitten.“

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