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Freitag, April 26, 2024
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    Dortmund: Prügel-Polizist durfte schwangerer Frau ins Gesicht schlagen – Verfahren eingestellt

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    Während einer Razzia in der Shisha-Lounge ihres Ehemannes stellt die schwangere Aouatef Mimouni (37) Rückfragen. Daraufhin erlebt sie massive körperliche Gewalt und wüste Beschimpfungen durch einen ranghohen Polizisten. Die Anwältin der Betroffenen sprach von rassistisch motivierter Gewalt. Doch das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun eingestellt.

    Vor etwa vier Monaten kam es zu einer Razzia in einer Shisha-Lounge in Dortmund (Perspektive berichtete). Über eine Überwachungskamera konnte Aouatef Mimouni verfolgen, wie PolizistInnen im Rahmen einer Razzia die Shisha-Lounge ihres Mannes durchsuchen. Als ein Beamter die Kasse öffnete, griff sie ein.

    Gegenüber dem WDR berichtet sie, dass damit ihr „Albtraum“ begann: Sie verlässt die Lounge in Richtung Hinterhof und ein Beamter folgt ihr. Er würgt sie, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht, drückt sie bäuchlings auf den Boden und fixiert sie dort mit seinem Knie im Rücken.

    “Ein Mucks, dann hau ich dir ein paar ins Gesicht”

    AnwohnerInnen wurden durch den Lärm aufmerksam und begannen, in den Hinterhof zu filmen. Auf Grund der Dunkelheit ist nicht viel zu erkennen, die wüsten Beleidigungen sind jedoch gut zu verstehen:

    „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht’s in Bau jetzt für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Drehst du jetzt noch einmal durch, hau ich dir was in die Schnauze. Hast du mich verstanden? Ein Mucks, dann hau ich dir ein paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst.“ 

    Durch die Schläge ins Gesicht trägt Frau Mimouni eine Kiefergelenksprellung mit Verdacht auf einen Bruch und eine Jochbeinprellung davon.

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    Rassistisch motivierte Polizeigewalt?

    Noch in der Nacht der Razzia wird Frau Mimouni wegen Widerstands angezeigt. Sie geht ihrerseits auch mit einer Anwältin gegen die erlebte Gewalt vor.

    Schon während der groben Behandlung durch den Beamten habe sie gefragt, ob mit einer schwangeren Deutschen ebenso umgegangen würde. „Natürlich nicht“ habe ihr ein grinsender Polizist geantwortet.

    Verfahren eingestellt

    Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, ist das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen. Er habe keine Gewalt über das zulässige Maß hinaus angewandt. Demnach habe sich „nicht alles bestätigt, was die Dame gesagt hat.“ Auch die dokumentierten massiven Drohungen seien Ausdruck der Notwehr des Polizisten.

    Gegen die Einstellung des Verfahrens wurde Beschwerde eingelegt.

    Polizisten kommen fast immer straflos davon

    Der Fall von Aouatef Mimouni ist kein Einzelfall. Laut einer aktuellen Studie der Universität Bochum gibt es jährlich 12.000 Übergriffe durch PolizeibeamtInnen. Das geht aus einer Hochrechnung der WissenschaftlerInnen hervor. Davon kommen jedoch nur 2.000 zur Anzeige – das ist nicht einmal jeder fünfte Übergriff. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es dann jedoch nur in 40 Fällen – das sind gerade einmal 2%. Und nur bei 20 der Verfahren kommt es auch zu einem Urteil gegen die Übergriffigen.

    Damit bleibt praktisch nahezu jeder Polizeiübergriff ungesühnt.

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