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Freitag, April 26, 2024
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    Gefängnisstrafen wegen Union Busting

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    Die Behinderung der Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit ist strafbar und kann auch in Deutschland mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Nur passiert das eben hier nicht. Wie es anders laufen kann, zeigt ein Fall aus Südkorea.

    Der Technik-Konzern Samsung muss in Südkorea eine ganze Reihe hoher Posten im Management neu besetzen. Grund dafür ist, dass ein Gericht in der südkoreanischen Stadt Seoul 26 MitarbeiterInnen wegen Verstößen gegen Gewerkschaftsgesetze verurteilt hat.

    Union Busting wird das systematische und professionell geplante Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen genannt.

    Lee Sang Hoon war Verwaltungschef von Samsung Electronics und muss nun wegen seiner massiven Maßnahmen gegen die GewerkschafterInnen im Betrieb für 18 Monate ins Gefängnis. Der Manager hatte mit 25 anderen Vertretern des Managements die 2013 gegründete Gewerkschaft bespitzelt, in ihrer Arbeit behindert und tat alles dafür, um sie aufzulösen.

    Lee Sang Hoon ist der dritte Top-Manager von Samsung, der in kurzer Zeit wegen Union Busting-Methoden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Nur eine Woche früher traf es den Vize-Präsidenten von Samsung, Kang Kyung Hoon. Auch er muss nun für 16 Monate ins Gefängnis.

    Und wie sieht es in Deutschland aus?

    Auch in Deutschland kann Union Busting schwer bestraft werden. Wer Betriebsräte in ihrer Tätigkeit behindert oder Betriebsratswahlen be- oder verhindert, dem drohen laut Betriebsverfassungsgesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen.

    Bisher gibt es jedoch in Deutschland kaum Strafverfahren wegen Union Busting. Dies liegt sowohl daran, dass es von Betriebsräten und Gewerkschaften kaum angezeigt wird, als auch – noch seltener – von den Staatsanwaltschaften verfolgt wird.

    Initiativen wie die “Aktion gegen Arbeitsunrecht” und der DGB fordern daher schon seit Jahren die Einrichtung von sogenannten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für diesen Bereich.

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