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Freitag, April 26, 2024
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    Ungarn: Orbán erhält diktatoriale ‘Notstandsmacht’ – deutsche Schwesterpartei CDU schaut weiter zu

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    In Ungarn wurden Anfang April trotz internationaler Proteste “Notstandgesetze” verabschiedet. Diese bedeuten einen massiven Eingriff in die Freiheit jeder/s Einzelnen und einen enormen Machtanstieg für Regierungschef Orbán. Seine Partei Fidesz ist die Schwesterpartei der CDU. Doch diese hält sich bis heute bedeckt.

    Am 30.03.2020 hat das Parlament in Ungarn die Sondervollmachtspläne des rechts-konservativen Regierungschefs Viktor Orbán mit einer erschreckenden Mehrheit bewilligt. Orbán kann so per Dekret – sprich, ohne eine zusätzliche behördliche oder richterliche Kontrolle – agieren. Geltendes Recht darf so also per Gesetz außer Acht gelassen werden, und es ist ihm erlaubt am Parlament vorbei, im Alleingang zu entscheiden.

    Unter anderem erlaubt es ihm den – am 11.03. wegen der Pandemie ausgerufenen – Notstand auf unbestimmte Zeit ohne Zustimmung zu verlängern. Der Notstand schränkt u.a. die Einreisefreiheit und das Versammlungsrecht stark ein.

    Aber nicht nur Freiheiten größerer Gruppen sind von dem Gesetz betroffen, auch jedes Individuum kann massiven Sanktionen ausgesetzt sein. So drohen bis zu 8 Jahre Haft bei Verstößen gegen Corona-Quarantäne-Maßnahmen und bis zu 5 Jahre Haft bei Verbreitung von Falschmeldungen bzgl. der Corona-Krise.

    Problematisch hierbei ist besonders, dass die rechte Regierung nun ohne zusätzliche Kontrolle diese Maßnahmen durchdrücken kann. Was sie also genau als Verstoß oder Falschmeldung betitelt, liegt somit in ihrem eigenen Ermessen. Das grenzt auch die ohnehin schon sehr eingeschränkte Pressefreiheit in Ungarn noch weiter ein und nimmt besonders Regierungskritikern die Stimme.

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    Maßnahme unter dem Deckmantel “Corona”

    Kritiker befürchten unter Orbán schon länger einen langsamen Abbau der Freiheitsrechte. Seine von ihm benannte „iliberale Demokratie“ wandelt sich immer mehr zu einer Zentralisierung der Macht. Diesen Verdacht bestätigt auch der weitere neue drastische Beschluss, die Wahlen und generelle Volksabstimmungen auszulassen.

    So meint auch der ehemalige ungarische Außenminister und EU-Kommissar Peter Balázs: „Das sind mutmaßlich Vorbereitungen schon für die kommenden parlamentarischen Wahlen, die Anfang 2022 stattfinden sollten.“.

    Dass die momentane Krise nur einen Deckmantel darstellt, zeigt vor allem auch die Dauer des verabschiedeten Gesetzes: Die ist momentan nämlich unbestimmt. Das Gesetz in dieser Form gilt also solange, bis die Regierung es wieder eingrenzt oder außer Kraft setzt. Würde die Krise der einzige Grund zu solchen Maßnahmen sein, wäre eine zeitliche Begrenzung durchaus möglich.

    Auch der österreichische EU-Abgeordnete Otmar Karas empfindet die Neuerungen als zu drastisch: “Es ist vollkommen offensichtlich, dass ein entschlossenes und weit reichendes Krisenmanagement keineswegs die Ausschaltung des Parlaments erfordert”.

    Ausnutzung einer Krise – nicht das erste Mal

    Es ist nicht das erste Mal, dass Orbán eine Krise nutzt, um seine Macht auszubauen: Während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 führte er Notstandsgesetze ein, die das Asylrecht quasi abschafften. Die Einreise über einen angrenzenden Balkanstaat wurde entweder komplett verweigert oder extrem erschwert. So wurde z.B. – um die Einreise von MigrantInnen zu verhindern – ein kilometerlanger Zaun zur serbischen Grenze gezogen.

    Internationale Kritik – aber ohne konkrete Sanktionen

    Schon vor der endgültigen Durchsetzung des Gesetzes stieß es auf erheblichen Widerspruch und so forderten 14 Mitgliedsstaaten der EU kurz nach Inkrafttreten der Gesetze am 01.04.2020 in einer offensichtlich auf Ungarn bezogenen Erklärung, dass alle Notfallmaßnahmen in der Corona-Krise auf das „unbedingt Nötige“ beschränkt sowie zeitlich befristet werden müssten.

    Sie warnten vor nachhaltigen Eingriffen in die Grundrechte im Zuge der Corona- Krise und zeigten sich „tief besorgt“ über Risiken für die “Rechtsstaatlichkeit”, die durch „bestimmte Notfallmaßnahmen“ entstehen könnten.

    Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meinte, dass sie „[…] bei Ungarn […] aufgrund von kritischen Erfahrungen der Vergangenheit besonders genau hin[sehe]“ und versichert, dass sie, falls nötig, handeln werde, und dass ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren drohe.

    Allerdings blieben weitere Maßnahmen oder konkrete Sanktionen trotz der Kritik und mangelnder Reaktion Orbáns bisher aus. Die Gesetze gelten somit noch uneingeschränkt und Orbán kann seine neue Macht zumindest momentan noch nutzen.

    Victor Orbán und seine deutschen Fans – ein Kommentar von Tim Losowski

    Entwicklung Ungarns schon länger kritisch

    Dass Ungarn sich unter der Führung Orbáns politisch in eine kritische Richtung entwickelt, ist schon seit längerer Zeit absehbar. Die EVP (Kurzform für Europäische Volkpartei) – ein Zusammenschluss konservativer und christdemokratischer Parteien – ignorierte dies allerdings bislang und sah von einem Ausschluss von Orbáns Partei Fidesz aus der EVP ab. Letztes Jahr im März folgte dann eine Suspendierung, welche dieses Jahr im Januar verlängert wurde.

    Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Ungarn will der EVP-Vorsitzende Donald Tusk das Verfahren zum Ausschluss der Fidesz-Partei aus der EVP neu beleben: So forderten 13 Mitgliedsparteien der EVP kürzlich in einem Brief an Tusk den Ausschluss der Fidesz-Partei – CDU und CSU waren hier, genauso wie andere große nationale Parteien, nicht dabei. Auch schon in der Vergangenheit gab aus der CDU vermehrt starke Bemühungen, die die Fidesz in der EVP halten wollen, wodurch der Auschluss bisher auch maßgeblich behindert wurde.

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