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Dienstag, März 19, 2024
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    Verfassungsbeschwerde gegen linksunten.indymedia-Verbot

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    Nachdem Anfang des Jahres die Klage der Betroffenen von linksunten.indymedia-Plattform abgewiesen wurde, ziehen diese nun vor das Bundesverfassungsgericht. Ein neuer Hoffnungsschimmer für die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland?

    Mitten im Wahlkampf der Bundestagswahl 2017 ging das Bundesinnenministerium juristisch gegen die Plattform linksunten.indymedia vor und schaltetet sie ab. Als Begründung nannte das Ministerium, dass die verfassungsmäßige Ordnung im Lande durch diese Plattform gefährdet sei. Diese Argumentation erfolgte im Zusammenhang mit der staatlichen Verfolgung von Menschen nach den G20-Protesten.

    In einer aktuellen Pressemittleilung der AnwältInnen der vermeintlichen BetreiberInnen berufen diese sich darauf, das die Plattform durch die Pressefreiheit geschützt sein müsste, da es sich um eine „Nachrichten- und Kommunikationsplattform“ und nicht um einen Verein handle.

    Innenministerium verbietet linkes Nachrichtenportal „linksunten.indymedia.org“

    Im Januar 2020 sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sich mit der 2017 verbotenen linksunten.indymedia-Plattform beschäftigen. Bevor der Prozess richtig ins Rollen kommen konnte, schmetterte das Gericht ihn jedoch ab. Die Begründung hierfür war, dass das Bundesinnenministerium die Plattform auf Grundlage eines konstruierten Vereins verboten hatte. Die KlägerInnen hatten allerdings eine Mitgliedschaft in diesem konstruierten Verein bestritten. Somit scheiterte die Klage an einer formalen Sache und nicht an einer inhaltlichen.

    Im jetzigen Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht soll verhandelt werden, ob die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts schlicht falsch ist. Ein auf das Vereinsgesetz gestütztes Verbot sei in diesem Fall unzulässig, denn es hätte zuerst das Inhaltliche geprüft werden müssen, statt die Klage aus formalen Gründen abzuweisen.

    Problematisch würde es, wenn das Bundesverfassungsgericht die Richtigkeit des Verbots bestätigen sollte. Dann könnten auch andere politische Plattformen, die im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit veröffentlichen, zu Vereinen erklärt, diskreditiert und verboten werden.

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