`
Freitag, April 26, 2024
More

    65 Jahre KPD-Verbot: Das Verbot kann nur im Kampf durchbrochen werden

    Teilen

    Das KPD-Verbot jährt sich heute zum 65. Mal. Die Repression gegen Kommunist:innen liegt in der Logik dieses Staates. – Ein Kommentar von Paul Gerber

    Die beiden größten kommunistischen Organisationen in Deutschland, die MLPD und die DKP, haben in den letzten Wochen innerhalb weniger Tage gleich beide je einen juristischen Erfolg erzielt.

    Die DKP hatte gegen die Entscheidung des Bundestagswahlleiters geklagt, sie nicht zur Bundestagswahl zuzulassen, weil sie Rechenschaftsberichte mehrmals verspätet abgegeben hatte. Das Gericht bescheinigte ihr dabei, dass sie “in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken.”

    Der ehemalige Vorsitzende und Theoretiker der MLPD, Stefan Engel, klagte als Privatperson, weil er von staatlichen Behörden als Gefährder eingestuft wurde. Auch ihm gab das Gericht in Meiningen Recht: Die Einstufung als Gefährder sei unzulässig. Stefan Engel gab vor Gericht unter anderem an, nie ein einziges Verbrechen begangen zu haben.

    Nicht immer hat das Bundesverfassungsgericht so wohlwollend über Kommunist:innen geurteilt. Heute jährt sich das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zum 65. Mal.

    Wer heute noch am Ziel festhält, in Deutschland eine sozialistische Revolution zu organisieren, und zu diesem Zwecke wieder eine Kommunistische Partei aufbauen will, kann von Wohlwollen nicht unbedingt ausgehen. Denn auch wenn heute auf seiner Grundlage niemand in Deutschland mit Repression überzogen wird: Das KPD-Verbot ist weiter in Kraft und in seiner Urteilsbegründung überaus deutlich.

    Als Marxismus-Leninismus noch Marxismus-Leninismus war

    Als vor 65 Jahren das entsprechende Urteil fiel, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung mit der damals noch klaren Haltung der KPD, dass es keinen friedlichen oder gar parlamentarischen Weg zum Sozialismus gebe.

    Das Urteil lieferte auch eine gelungene Zusammenfassung der Grundsätze der Marxismus-Leninismus: “Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung auf dem Wege über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats.”

    Das Gericht urteilte auch, dass es für die Verfassungswidrigkeit der Organisation nicht darauf ankomme, ob die Erreichung ihrer Ziele in absehbarer Zeit realistisch erscheine.

    Es ist nur konsequent, dass der Staat sich vorbehält, gegen alle vorzugehen, die ernsthaft vorhaben, ihn abzuschaffen und durch eine neue Gesellschaftsordnung zu ersetzen, unabhängig davon, wie groß oder klein diese Kräfte zu einem gegebenen Zeitpunkt sind.

    Der KPD versuchte verzweifelt das Verbot noch abzuwenden, indem sie kurz vor dem Urteil darauf verwies, sie habe ihre Politik in den von Gericht bemängelten Punkten nach dem Tod Stalins 1953 verändert und damit Teile ihrer revolutionären Politik revidiert (was so leider historisch korrekt ist).

    Das Gericht ließ sich aber dadurch nicht umstimmen und bewertete die KPD sicherlich nicht nur vor dem Hintergrund der realen Gefahr einer sozialistischen Revolution, sondern auch als Reserve der Sowjetunion, die zu diesem Zeitpunkt bereits als großer geopolitischer Gegner für die NATO erschien.

    Das Verbot zog tausende weitere Verfahren gegen Einzelpersonen nach sich, die in vielen Fällen auch mit Verurteilungen und Gefängnisstrafen endeten. Auch wurden auf Länderebene 80 Organisationen verboten, die als von der KPD gelenkt galten.

    Das KPD-Verbot ist bis heute das einzige Verbot einer Kommunistischen Partei in den heutigen EU-Staaten.

    Was folgt daraus für heute?

    Kann das KPD-Verbot fallen? Die Jurist:innen der BRD sind über diese Frage heute uneins, aber von ihnen wird sie ohnehin rein theoretisch behandelt.

    In der Realität stellt sich diese Frage im Klassenkampf: auch das Verbot der KPD 1956 konnte in dieser Form unter anderem deshalb durchgesetzt werden, weil die Verankerung der Partei in der Gesellschaft kleiner geworden war.

    Jedoch sind Kommunist:innen, gerade weil sich die Kräfteverhältnisse auf dem Weg zur Revolution noch oft und sprunghaft ändern werden, grundsätzlich immer schlecht beraten, ihre Strukturen so aufzubauen, dass sie auf die juristische Legitimierung durch deutsche Gerichte angewiesen sind.

    Gerade in einer Situation verschärften Klassenkampfes, die an eine revolutionäre Situation heranreicht, ist es denkbar, dass das KPD-Verbot – auch wenn es auch nicht aufgehoben wird – zeitweise nicht durchgesetzt werden kann, und die Kommunist:innen relativ offen ihre politische Arbeit machen können.

    Die heute konkreter absehbare Tendenz ist aber eher das Gegenteil: Schon das Tragen von kommunistischen Symbolen wird weiter kriminalisiert, ebenso das “uniformierte” Auftreten auf Demonstrationen (Versammlungsgesetz in NRW und Sachsen-Anhalt).  Und auch demokratischen und fortschrittlichen Organisationen, die nur im Verdacht stehen, Mitglieder zu beherbergen, die Sympathien mit dem Kommunismus hegen, wird die Gemeinnützigkeit aberkannt (Beispiel: VVN-BdA).

    Unterm Strich bleibt also als Lehre aus dem KPD-Verbot: Bestehende legale Spielräume müssen im Kampf erweitert und verteidigt werden, aber zugleich muss stets damit gerechnet werden, dass sie bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden.

    • Paul Gerber schreibt von Anfang bei Perspektive mit. Perspektive bietet ihm die Möglichkeit, dem Propagandafeuerwerk der herrschenden Klasse in diesem Land vom Standpunkt der Arbeiter:innenklasse aus etwas entgegenzusetzen. Lebensmotto: "Ich suche nicht nach Fehlern, sondern nach Lösungen." (Henry Ford)

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News