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Freitag, April 26, 2024
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    Ist das Tragen einer roten Fahne mit Hammer, Sichel und Stern strafbar? In Bayern schon!

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    Zum wiederholten Male haben Gerichte in Augsburg und München Aktivist:innen der “Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens” (SGB) wegen des Tragens ihrer Fahne zu hohen Geldstrafen verurteilt. Dabei soll schon das Tragen einer roten Fahne mit Hammer, Sichel und Stern als kriminelle Handlung ausreichen.

    In zahlreichen Gerichtsverfahren beschäftigt sich die bayerische Justiz seit Monaten mit der Frage, wie sehr eine rote Fahne mit Hammer, Sichel und Stern dem Logo der in Deutschland verbotenen revolutionären Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) aus der Türkei ähnlich sehen darf, um verboten zu sein.

    So werden die Fahnen der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens (SGB) je nach Behördensicht (Staatspolizei, Verfassungsschutz, Staatsanwälte und bayerisches Innenministerium), in den laufenden Prozessen mal als Fahne der DHKP, in einem anderen Verfahren als die der DHKC und wiederum in einem anderem Prozess als die der Organisation Dev-Sol bezeichnet. In einem weiteren Verfahren soll die Fahne eine angebliche Kombination aus DHKP, DHKC und der Dev-Sol darstellen.

    Nach zahlreichen Verfahren durch verschiedene Instanzen scheint sich nun aktuell die Auffassung der Gerichte durchzusetzen, dass die Fahne der SGB derjenigen der DHKP-C „zum Verwechseln ähnlich“ sehe und deshalb laut Vereinsgesetz verboten und ebenfalls strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft betonte in den verschiedenen laufenden Verfahren, dass es dabei nicht auf die Unterschiede der verschiedenen Fahnen, sondern die identischen Hauptmerkmale “gelber Stern”, sowie “Hammer” und “Sichel” auf “rotem Grund” ankomme.

    Demgegenüber brachte der Verteidiger der angeklagten Aktivist:innen, Mathes Breuer, anhand verschiedener Fahnen von Kommunistischen Organisationen und Parteien vor Gericht vor, dass es im Internet zahlreiche quasi identische Fahnen wie die der SGB sogar ganz legal zu kaufen gäbe, aber die Staatsanwaltschaft dagegen keine Ermittlungen eingehe, weil sie ganz genau wisse, wie absurd das wäre.

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    Die meisten Fahnen und Organisationssymbole der kommunistischen und der Arbeiter:innenbewegung umfassen in irgendeiner Art und Weise Hammer, Sichel und Stern. Meist eben auch in den Farben Rot und Gelb. Dabei gibt es meist nur kleine Unterschiede. Diese Fahnen allesamt der DHKP-C zuzuordnen und sie dadurch allesamt als verboten anzusehen, scheint vollkommen grotesk, hat in Bayern aber zu zahlreichen Verurteilungen geführt.

    So hat nun auch der 6. Strafsenat des Bayerischen obersten Landesgerichtes die Revision einer Aktivistin der Volksbewegung der Revolutionären Suryoye am 15. Juli 2021 einstimmig verworfen. Das Gericht wirft der 24-jährigen Suryoye-Aktivistin aus Augsburg vor, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, weil sie eine Fahne der SGB während der 1. Mai-Demonstration im Jahre 2018 in Augsburg getragen hat.

    In dem Beschluss des bayerischen obersten Landgericht heißt es dazu: “… dass durch die Art der von der Angeklagten verwendeten grafischen Darstellung der Eindruck des verbotenen Kennzeichens der DHKP-C vermittelt wurde, nachdem lediglich die gelbe Sonne durch einen gelben Stern ersetzt wurde. Auch die Ausführungen der Berufungskammer, wonach die Frage, wie exakt Hammer und Sichel ausgearbeitet und stilistisch umgesetzt sind, für die rechtliche Bewertung nur insoweit von Bedeutung ist, als eine völlig andere Form der Darstellung unter Umständen die Gefahr einer Verwechslung beseitigen kann – wie hier gerade nicht -, begegnet keine rechtlichen Bedenken.”

    Die betroffene Suryoye-Aktivistin und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer werden nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen.

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