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Freitag, November 8, 2024
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    Sonderbevollmächtigter für Abschiebeabkommen ernannt

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    Die Bundesregierung hat einen Sonderbevollmächtigten für Migration ernannt: Joachim Stamp (FDP) soll vor allem effizientere Abschiebungen organisieren, indem er Absprachen mit Herkunftsländern trifft. Bundeskanzler Scholz kündigt an, die selektive Migrationspolitik fortsetzen zu wollen.

    Zum ersten Mal hat die Bundesregierung einen „Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen“ ernannt. Seine Aufgabe ist in erster Linie, Abkommen mit Herkunftsländern von Asylbewerber:innen zu schließen. Denn aktuell ist die ablehnende Haltung vieler Herkunftsstaaten ein Grund dafür, dass Bewerber:innen nicht abgeschoben werden. Joachim Stamp (FDP), vormals Integrationsminister in NRW, wird diesen Posten im Bundesinnenministerium (BMI) bekleiden.

    Selektion statt Asyl

    Unter „Migrationsabkommen“, die Stamp verhandeln soll, sind etwa solche zu verstehen, wie die Bundesrepublik sie zuletzt mit Indien abgeschlossen hat. Herkunftsländer sollen eigene Bürger:innen wieder aufnehmen, die aus Deutschland abgeschoben wurden. Im Gegenzug gewährt die Bundesrepublik mehr VISA oder investiert verstärkt in die Entwicklungszusammenarbeit. In jedem Fall bedeuten die Abkommen einen Zugewinn für die deutsche Wirtschaft, die Migration damit sehr viel präzisersteuern kann, um etwa dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

    Für abgelehnte Asylbewerber:innen bedeutet es eine Verschärfung ihrer ohnehin prekären Lebenssituation, wenn etwa der Duldungsstatus nicht mehr länger aufrecht erhalten wird. Eine „Duldung“ bedeutet, dass eine Person ausreisepflichtig ist, aber aktuell nicht abgeschoben werden kann – etwa weil entsprechende Abkommen mit den Herkunftsländern fehlen.

    Bundeskanzler Scholz drängt darauf, die Zahl der „Rückführungen“ zu erhöhen: „Diese große Aufgabe müssen wir jetzt entschlossen lösen. Im Gegenzug eröffnen wir legale Wege, damit Fachkräfte aus diesen Ländern zu uns kommen können.“

    Mit der Einrichtung des Sonderpostens setzt die Bundesrepublik ihre Migrationsstrategie fort: Schon mit dem sogenannten „Chancen-Asyl“ schuf sie ein Instrument, das Aufenthalt und Abschiebung nach selbst definierten Kriterien der Bundesregierung statt nach einem allgemein gültigen Menschen- und Asylrecht regelt.

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