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Freitag, Mai 3, 2024
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    30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz –30 Jahre Leben unter dem Existenzminimum

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    Vor 30 Jahren ist das sogenannte “Asylbewerberleistungsgesetz” im Rahmen des  “Asylkompromisses” beschlossen worden. Dadurch wird die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete erheblich eingeschränkt und ein Leben unter dem Existenzminimum beschlossen. Bundesweit wird deshalb in diesen Tagen für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes protestiert – Ein Kommentar von Alexandra Baer.

    Mary M.* ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, eins davon im Grundschulalter, das andere geht bald in den Kindergarten. Seit mehreren Jahren wohnt sie mit ihren Kindern in einem einzigen Zimmer. Versuche, dagegen vorzugehen und der Familie zumindest ein zweites Schlafzimmer zu beschaffen, sind bisher fehlgeschlagen, denn pro Kopf stehen ihnen seit 2017 in Baden-Württemberg nur sieben qm Wohnraum zu.

    So wie Mary M. geht es vielen Geflüchteten in Deutschland. Grund dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das vor 30 Jahren, im Mai 1993, beschlossen wurde. Das Gesetz war Teil des sog. “Asylkompromisses”, der zwischen den damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie Oppositionspartei SPD ausgehandelt wurde.

    Keine Existenzsicherung durch das AsylbLG

    Mit dem AsylbLG leben Geflüchtete weit unter dem Existenzminimum und erhalten nur eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Geflüchtete haben so in den ersten 18 Monaten keinen Anspruch auf eine Krankenkassenkarte, sondern müssen sich im Falle einer Krankheit einen sog. Behandlungsschein von ihrer zuständigen Ausländerbehörde ausstellen lassen. Damit steht die gesundheitliche Versorgung praktisch zur Disposition der Ausländerbehörde.

    Ärzt:innen sind außerdem verpflichtet, der Ausländerbehörde die Adresse ihrer geflüchteten Patient:innen mitzuteilen, sodass “illegalisiert” lebende Geflüchtete kaum eine Möglichkeit haben, sich – ohne eine Abschiebung zu riskieren – gesundheitlich versorgen zu lassen.

    Alleinstehende Erwachsene bekommen seit dem 1.1.2023 pro Monat 410 € ausgezahlt. Bei Personen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, wird dieser Betrag primär in Form von Sachleistungen gewährt. Das stellt für Betroffene eine weitere Leistungskürzung dar, denn Sachleistungen können den individuellen Bedürfnissen oft nicht gerecht werden.

    Die Leistungsbeträge liegen dabei unter den geltenden Bürgergeldsätzen von 2023, die nach dem Bundesverfassungsgericht als Existenzminimum gelten, obwohl selbst das für die Betroffenen lange nicht zum Leben ausreicht. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die niedrige „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften gegen die Menschenwürde verstößt.

    Die niedrigen Leistungssätze gehen zudem oft einher mit pauschalen Arbeitsverboten, sodass ein menschenwürdiges Existenzminimum auch durch die Betroffenen selbst nicht erwirtschaftet werden kann. Ziel des Gesetzgebers ist es damit, Geflüchtete durch niedrige Geldbeiträge und Sachleistungsversorgung abzuschrecken und zu einer Ausreise zu bewegen.

    “Chancenaufenthalt” – Bleiberecht für alle?

    Weitere Absenkungen des Grundrechtsschutzes im Namen von “Migrationspolitik”

    Mit dem Asylkompromiss von 1993 gingen weitere Absenkungen des Grundrechtsschutzes für geflüchtete Menschen einher: So können Geflüchtete ohne Bleiberecht nicht einfach ihren Landkreis verlassen, sondern müssen sich bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis abholen, wenn sie länger als drei Tage verreisen wollen.

    In Baden-Württemberg sind heute außerdem diverse Grundrechtseingriffe in den Hausordnungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen. Sie stehen im Juni 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Geflüchtete dürfen danach keinen Besuch empfangen, müssen Taschen- und Ausweiskontrollen durch externe Security-Dienste erdulden, können ihre Zimmertüren nicht abschließen und sich auf dem gesamten Gelände weder politisch betätigen noch beten.

    Hinzukommt, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer Entscheidung von 2022 den Grundrechtsschutz bei Durchsuchungen von Zimmern in Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich abgesenkt hat.

    Aktionen gegen das AsylbLG in ganz Deutschland

    In 16 Städten der Bundesrepublik fanden aus Anlass des 30-jährigen Bestehens des AsylbLG im Laufe der Woche Aktionen und Veranstaltungen zur Abschaffung des Gesetzes statt.

    In Freiburg im Breisgau etwa ist die Aktionswoche zum AsylbLG am vergangenen Samstag mit einer Auftaktkundgebung vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung gestartet und nach einer Vielzahl von Veranstaltungen wie einer Ausstellung zu Sammellagern in eine Demonstration gemündet.

    In Berlin kam es anlässlich der Innenministerkonferenz zu Demonstrationen. Auch Amnesty International und 61 weitere Organisationen fordern eine Abschaffung des AsylbLG.

    *Name geändert. Echter Name ist der Redaktion bekannt.

    • Autorin Seit 2023. Angehende Juristin, interessiert sich besonders für Migration und Arbeitskämpfe. Alexandra ist leidenschaftliche Fußballspielerin und vermisst die kalte norddeutsche Art in BaWü.

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