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Samstag, April 27, 2024
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    EuGH-Urteil: Opfer häuslicher Gewalt erhalten Flüchtlingsstatus

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    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, auf Grund dessen internationalen Schutz in der EU beantragen können und die Möglichkeit erhalten, einen Flüchtlingsstatus zu bekommen.

    Anlass für das Urteil ist der Fall einer Kurdin mit türkischer Staatsbürgerschaft, die von ihrer Familie zwangsverheiratet und von ihrem Ehemann bedroht und geschlagen wurde. Ihr Leben wäre bei einer Rückkehr gefährdet, weshalb sie in Bulgarien um internationalen Schutz ersuchte. Das Gericht urteilte: Frauen können als Geflüchtete anerkannt werden, „wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind”.

    Das Urteil wird als bedeutender Schutzmechanismus für Frauen in gefährlichen häuslichen Verhältnissen von vielen Seiten begrüßt. Doch letztlich ist die wirksame Umsetzung entscheidend, um sicherzustellen, dass betroffene Frauen tatsächlich Schutz erhalten.

    Dabei begegnen Frauen mehreren Hürden in ihrer Antragsstellung: Vielen Frauen ist nicht klar, dass es sich bei häuslicher Gewalt, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung um Fluchtgründe handelt, die sie bereits bei der ersten Anhörung vor Behörden vorbringen müssten, wie Terres des Femmes-Referentin Stephanie Walter betont. Weiterhin benötigen Frauen Zugang zu sicherer Unterbringung und Beratungsstellen.

    Wird die Istanbul-Konvention jetzt erfüllt?

    Das Gerichtsurteil des EuGH bezieht sich auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Diese erkennt die Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als eine Form der Verfolgung an und ist für die EU-Mitgliedsstaaten bindend.

    Doch während deutsche Gerichte bereits großteils gemäß des EuGH-Urteils entscheiden, schneidet Deutschland in anderen Punkten der Istanbul-Konvention schlecht ab: Es fehlen in Deutschland rund 15.000 Frauenhausplätze, um dem gesetzten Maßstab an Schutzplätzen für Frauen gerecht zu werden.

    In der Formulierung des Gerichtsurteils des EuGH wird betont, die Drohungen eines Familienangehörigen oder einer Gemeinschaft „wegen eines angenommenen Verstoßes gegen kulturelle, religiöse oder traditionelle Normen” können eigens als Fluchtgrund gelten.

    Frauenorganisationen im Kampf gegen das Patriarchat verurteilen diese Fokussierung von Gerichten und Medien auf die Kultur und Religion der Täter. So erklärte die Frauenorganisation Zora zuletzt in ihrem Kampf für Gerechtigkeit für die durch ihren Ex-Mann ermordete Zohra Mohammad Gul: „Wir verurteilen die rassistische Berichterstattung, die den Mord auf die Herkunft des Täters schiebt. Wir wissen: Das Patriarchat kennt keine Herkunft!“

    Zuletzt protestierten Frauen in ganz Deutschland am 25.11.2023 zum Tag gegen Gewalt an Frauen für mehr Schutz. Dabei betonten sie die internationale Solidarität, so auch mit geflüchteten Frauen.

    Proteste zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2023

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