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Sonntag, April 28, 2024
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    Deutschland blockiert EU-Richtlinie zu schärferem Lieferkettengesetz für Unternehmen

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    Deutschland wird sich wahrscheinlich bei der Abstimmung über eine EU-Richtlinie zur Einhaltung von Menschenrechten entlang von Produktionsketten enthalten. Vor allem die FDP steht hinter dieser Forderung. Ohne die Zustimmung von Deutschland wird das Gesetz vermutlich scheitern.

    Das EU-Lieferkettengesetz soll eine Rechenschaftspflicht für die Unternehmen von Großkapitalist:innen einführen, wenn sie zum Beispiel von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Europäischen Union (EU) profitieren. Außerdem müsste von diesen Großunternehmer:innen demnach ein Plan erstellt werden, wie ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Begrenzung der Erderwärmung vereinbar seien.

    Dieses Gesetz wird von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt abgelehnt, obwohl es auf EU-Ebene noch im Dezember 2023 zu Ende verhandelt worden war. Sie vertreten dabei die Forderungen der groß-kapitalistischen Wirtschaftsverbände wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die erfreut auf die deutsche Blockade reagierten.

    Als vorgeblicher Grund für die Ablehnung wird das bereits existierende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von 2023 genannt, das in einigen Punkten jedoch weit weniger starke Auflagen beinhaltet. So gilt für Unternehmer:innen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen nur, dass sie bei „klaren Hinweisen“ auf Verstöße gegen Menschenrechte entlang der Produktionskette ihrer Produkte aktiv werden müssten.

    Das neue “Lieferkettengesetz” ist ein Schlag ins Gesicht von Opfern neokolonialer Ausbeutung

    Gründe hinter der Blockade aus Sicht deutscher Kapitalist:innen

    Das geplante EU-Lieferkettengesetz würde demgegenüber die Anzahl an rechenschaftspflichtigen Kapitalist:innen vergrößern: Es soll schon bei Unternehmen mit mehr als 500 Arbeiter:innen und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro greifen. An dieser Stelle sehen Lindner und Buschmann jedoch den sogenannten „Mittelstand“ gefährdet.

    Außerdem seien sie gegen „doppelte Berichtspflichten“. Sowohl das deutsche als auch das europäische Gesetze sehen jeweils vor, dass Unternehmer:innen Rechenschaft über ihre Lieferketten ablegen müssen. Allerdings hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits im September vergangenen Jahres angekündigt, nationale Berichte zugunsten von europäischen Berichten streichen lassen zu können.

    Eine weitere Ergänzung durch die neuen EU-Richtlinien wäre, dass Kapitalist:innen über ihre Unternehmen auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten. Damit würden Arbeiter:innen beispielsweise Schadenersatzansprüche gegenüber ihren oder anderen Arbeitgeber:innen geltend machen können, sollten diese sich strafbar gemacht haben. Das ist im deutschen Lieferkettengesetz bislang ausgeschlossen.

    Deutsche Regierung maßgeblich für EU-Gesetzgebung

    Die finale Abstimmung des Rats der EU-Mitgliedsstaaten über das neue Lieferkettengesetz soll voraussichtlich am Freitag, 9. Februar, stattfinden. Eine Enthaltung Deutschlands würde dabei wie eine Gegenstimme ausfallen. Denn ob das Gesetz dann noch die notwendige Mehrheit an Ja-Stimmen bekommen würde, ist unwahrscheinlich.

    Es ist nicht das erste Mal, dass die alleinige Entscheidung Deutschlands letztlich Gesetze auf EU-Ebene durchbringen oder verhindern kann. So war die Gegenstimme der Bundesregierung gegen das ‘Aus’ von Verbrenner-Mmotoren ab 2035 bereits ausreichend, um es zu kippen. Auch die Vorstöße zu den Verschärfungen des europäischen Asylrechts kamen maßgeblich aus Deutschland.

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