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Sonntag, Oktober 13, 2024
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    Einreiseverbot: Österreichischer Rechter Martin Sellner darf Bundesrepublik vorerst nicht betreten

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    Die zuständige Ausländerbehörde verhängt ein dreijähriges Einreiseverbot gegen Martin Sellner für das gesamte Bundesgebiet wegen des sogenannten „Geheimtreffens“ von Potsdam. Sellner hat rechtliche Schritte dagegen eingeleitet. Für Sellner ist das nicht das erste Einreiseverbot und auch ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung läuft gegen ihn.

    Der österreichische Faschist und führende Repräsentant der Identitären Bewegung (IB) Martin Sellner muss die BRD innerhalb eines Monats verlassen, insofern er sich momentan im Bundesgebiet aufhält, und darf für die nächsten drei Jahre nicht einreisen.

    Das Einreiseverbot wurde von der Ausländerbehörde der Stadt Potsdam mit Bescheid vom 14.03.2024 erlassen. Dies sei „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ erfolgt, wie aus dem Dokument hervorgeht, das Sellner in einem Video auf X (früher Twitter) am Dienstag dieser Woche veröffentlichte.

    Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet § 6 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die Stadt Potsdam bestätigte am 19.03.2024, dass sie solch ein Verbot für einen „EU-Bürger“ erlassen habe. Es wurde jedoch nicht mitgeteilt, gegen wen es sich richte.

    Sellner kündigte rechtliche Schritte gegen diese Maßnahme an, sowohl im Eilverfahren als auch im Hauptsacheverfahren. In der Eilentscheidung rechne er mit einer Verfahrensdauer von etwa zwei Monaten.

    Hintergrund für das behördliche Vorgehen ist das Faschistentreffen von Potsdam, bei der in einer Villa am Lehnitzsee die massenhafte Abschiebung von Migrant:innen aus der BRD geplant wurde. Bei diesem war Sellner anwesend und soll den Hauptvortrag gehalten haben.

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    Nicht das erste Einreiseverbot für Sellner

    Für Sellner stellen Einreiseverbote nichts Neues dar. Bereits 2019 verweigerten die USA ihm die Einreise, weil er eine Spende des Christchurch-Attentäters Brenton Tarrant angenommen hatte. Tarrant tötete bei einem Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland 51 Menschen mittels einer Schusswaffe.

    Jüngst erhielt Sellner auch eine Einreisesperre für den Schweizer Kanton Aargau, nachdem ihn die Kantonspolizei von einer Vortragsveranstaltung der faschistischen Jugendorganisation „Junge Tat“ in Tegerfelden abgeführt und auf dem Polizeiposten befragt hatte. Dies begründete die Polizei mit „Verbindungen zu gewaltbereiten Rechtsterroristen“.

    Strafverfahren wegen Volksverhetzung

    Das Einreiseverbot ist nicht das einzige rechtliche Problem für Sellner in Folge des Treffens von Potsdam. Derzeit wird gegen ihn auch wegen „Volksverhetzung“ ermittelt. Das Verfahren wurde durch eine Strafanzeige in Gang gesetzt, die von dem Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser (Die Linke) erstattet wurde. Sollte es in dem Verfahren zu einer Verurteilung kommen, drohen Sellner zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.

    Rechtlich wird Sellner durch den in der faschistischen Szene selbst aktiven Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertreten. Der wegen Körperverletzung und Nötigung verurteile Mandic war früher in der AfD aktiv und ist 2021 – im Zuge eines laufenden Parteiausschussverfahrens – aus der Partei ausgetreten.

    Wie das Gericht mit Sellners Einspruch verfahren wird, bleibt abzuwarten. Ein langandauernder Rechtsstreit ist zu erwarten. Fest steht bereits, dass das Einreiseverbot Sellner zwar in gewisser Weise einschränken wird, es jedoch nicht den aktiven Kampf gegen den wachsenden Faschismus ersetzt.

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