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Montag, Oktober 14, 2024
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    Für Arbeitslose nur Hartz und Hetze

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    Die Sanktionen gegen „Totalverweigerer“ wurden nun beschlossen. Die CDU drängt inzwischen schon auf eine „neue Grundsicherung“ und verschärft damit die Debatte um den Abbau des Bürgergelds. Was Arbeitslose stigmatisiert und unter Druck setzt, lässt die Kapitalist:innen jubeln. – Ein Kommentar von Mario Zimmermann.

    Am Freitag hat der Bundesrat die Änderungen des Bürgergeldgesetzes gebilligt. Die Gesetzesänderung wurde im Januar dieses Jahres von der Ampelregierung in der Haushaltskrise als Teil eines Sparpakets beschlossen. Mit der Änderung wird der „Bürgergeldbonus” von monatlich 75 Euro gestrichen, der denjenigen Arbeitslosen zugestanden hätte, die Weiterbildungen besuchen.

    Besonders brisant ist die Verschärfung von Sanktionen bei einer sogenannten „Totalverweigerung“. Nun kann allen, die eine „zumutbare Arbeit“ ablehnen, der volle Bürgergeldsatz für 2 Monate komplett gestrichen werden. In Kraft treten wird die Änderung voraussichtlich bereits zum 1. April.

    Beim Bürgergeld drohen noch mehr Sanktionen

    Über Sanktionen: Von Hartz IV zum Bürgergeld

    Die bisherige Sanktionierung beim Bürgergeld war – verglichen mit den vorhergehenden Hartz-IV-Sanktionen – etwas „milder“. Ehemals konnte der Satz für 3 Monate um 30 % gekürzt werden im Gegensatz zur vollständigen Streichung bei Hartz IV. Mit der jetzigen Änderung sollen Arbeitslose nun doch wieder stärker unter Druck gesetzt und in Niedriglohnjobs gezwungen werden.

    Die Änderung stellt einen Bruch zur Sanktionspolitik der Vorjahre dar. So war die SPD/CDU-Koalition 2019 gezwungen, nach einem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts die Hartz IV-Sanktionen auszusetzen. In dem Urteilsspruch erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Sanktionen für verfassungswidrig: „Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz“, was mit den Hartz-IV-Sanktionen in voller Härte nicht mehr gegeben war. Auch müsse die Sanktionierung grundsätzlich „zweckmäßig” sein, d.h. danach geprüft werden, ob es tatsächlich gelingt, Arbeitslose in Niedriglohnjobs zu zwingen oder sie „nur“ zu bestrafen.

    Gleichzeitig hielt der Urteilsspruch aber auch eine Formulierung bereit, die eine vollständige Streichung der Unterstützung rechtfertigen könnte, auf den sich die Ampelregierung jetzt bei ihrer Verschärfung der Sanktionen bezieht: Die Streichung sei dann möglich „wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern”. Ihre Situation sei dann mit jenen vergleichbar, bei denen keine Bedürftigkeit vorliege.

    Vollständige Streichung der Grundsicherung: Arbeitsminister fordert neue Bürgergeld-Reform

    Neue Grundsicherung heißt neue Angriffe

    Der neuste Angriff auf die Versorgung von Arbeitslosen ist noch nicht in Kraft, da beschließt der Bundesvorstand der CDU schon, „das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abschaffen“ zu wollen. Dem Vorstoß ging eine monatelange Hetzkampagne gegen Arbeitslose voraus, in der die alten Lügen der „sozialen Hängematte“ ausgepackt wurden – samt Gruselgeschichten von Unternehmer:innen, die angeblich niemanden mehr fänden, die oder der bereit sei, sich für den gesetzlichen Mindestlohn hinter die Fleischtheke oder den Putzwagen zu klemmen.

    Konkret sieht die „neue“ Grundsicherung folgende Veränderung im Vergleich zu Bürgergeld (ehemals Hartz IV) vor:

    • Eine Erhöhung der „Zuverdienstgrenze”, womit es attraktiver wird, prekäre Minijobs zusätzlich zum Bürgergeld anzunehmen.
    • Ein dauerhafter Entzug der „Bedürftigkeit”, also die Streichung aller Leistungen von Arbeitslosen, wenn sie angebotene Arbeit ausschlagen.
    • Eine Abschaffung der „Karenzzeit”, in der nach aktuellem Stand vorhandene Vermögen bis 40.000 Euro Euro (sowie 15.000 für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) noch nicht veranschlagt werden.
    • Eine Senkung des „Schonvermögens”, das nach aktuellem Stand 15.000 Euro pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft beträgt

    Im Grunde werden die Schraubzwingen angezogen und eine Rückkehr zu stärkeren Sanktionen auf Hartz-IV-Nivea – bis hin zum Entzug der Existenzsicherung – vorangetrieben.

    Das Kapital applaudiert

    Der Beifall von Seiten des Arbeitgeberverbands darf erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten lassen, wenn Ampelregierung oder CDU Angriffe auf Lebensstandard und Rechte der Arbeiter:innen, insbesondere der Arbeitslosen, planen: „Wir müssen den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen“ und wehrhaft gegen „Missbrauch“ werden, begrüßt Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger dann auch gleich die Pläne der CDU. Außerdem polarisiert er gezielt mit der Verdrehung von Fakten, indem er von „4 Millionen Menschen im Bürgergeld-System, die arbeiten können“ spricht.

    Dabei verschweigt er den hohen Anteil an „Aufstockern“, die erwerbstätig sind und zusätzlich Bürgergeld beziehen müssen, da ihre Löhne im Niedriglohnsektor nicht zum Leben reichen. Dass die Zahl der „Totalverweigerer“ nach Angaben des Jobcenters lediglich im Ein-Prozent-Bereich liegt – also gemessen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen eine absolute Minderheit darstellt – wird wohlweislich ebenso vertuscht. Klar ist, dass der Niedriglohnsektor mit seinen unsicheren, flexiblen Beschäftigungen und Löhnen unterhalb der Existenzgrenze erst mit Einführung der Hartz-Reformen begünstigt und von den Kapitalist:innen gezielt geschaffen wurde.

    Mit der Umsetzung der nun „neuen Grundsicherung“ würde dieser Niedriglohnsektor noch weiter gefüttert und aufgebläht werden. So kann zuverlässig damit gerechnet werden, dass Arbeitslose in die schlechten Jobs gezwungen werden, die zurzeit noch häufiger unbesetzt bleiben. Um eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Löhnen muss sich damit nicht mehr gekümmert werden. Auch für bereits Erwerbstätige hat das nur Nachteile, da Löhne weiter gedrückt werden und nicht mehr mit höheren Löhnen um Arbeitskräfte geworben werden wird.

    Letztendlich sind im Kapitalismus der Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbundene Existenzängste ein Dauerbrenner. Die Kapitaleigner:innen werfen aktuell tausende Arbeiter:innen auf die Straße, um ihre Produktion weiter ins Ausland zu verlagern, wo niedrigere Löhne locken. Outsourcing an Fremdfirmen im In- und Ausland ist in allen Bereichen der Wirtschaft gang und gäbe. Die Produktionskosten sollen niedrig gehalten werden. Dafür braucht es niedrige Löhne. Alles, damit sich die Kapitalist:innen am Ende des Tags Rekordsummen ausschütten können – trotz Wirtschaftskrise.

    Ob „faule Arbeitslose“, „faule Geflüchtete“, „faule Kranke“ oder die „faule Jugend“ – die Hetze der Parteien und Medien im Namen des Kapitals bereiten Angriffe auf unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen vor und ebnen der Verschärfung unserer Ausbeutung den Weg. Das Schlimmste ist, irgendetwas von der Hetze bleibt immer hängen und lässt unsere Klassengeschwister beschämt nach hinten treten. Deshalb: Bekämpfen wir die Hetze gemeinsam in Betrieb, Schule, auf der Straße und im Internet – für eine geeinte Front gegen die Angriffe auf uns Arbeiter:innen!

    AfD: Partei der kleinen Leute oder Partei fürs Kapital?

    • Perspektive-Autor seit 2023. Lieblingsthemen: Militarisierung und Arbeitskampf. Lebt und arbeitet in Nürnberg. Motto: "Practice like you've never won, play like you've never lost!" -Michael Jordan

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