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Mittwoch, September 18, 2024
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    Weitere Angriffe auf das Asylrecht

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    Kürzlich hat die Ampel-Regierung einen neuen Gesetzesentwurf zur weiteren Verschärfung des Asylrechts vorgelegt. Mit ihm geht die Ausweitung staatlicher Befugnisse einher.

    Vor wenigen Tagen legte die Ampel-Regierung einen neuen Gesetzesentwurf unter dem Namen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ vor. Die Notwendigkeit des Entwurfs begründete die Regierung mit dem islamisch-fundamentalistischen Anschlag in Solingen und den „Terroranschlägen gegen den Staat Israel“ am 7. Oktober 2023.

    Man ziehe damit die notwendigen Konsequenzen aus dem Anschlag und einer sich zuspitzenden Bedrohung der deutschen Demokratie, lautet es gleich zu Beginn des Entwurfs. Insgesamt umfasst das Gesetz besonders die Bereiche des Waffenrechts und des Aufenthaltsrechts und reiht sich in eine allgemeine Verschärfung staatlicher Befugnisse ein.

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    Massive Angriffe auf das Asylrecht geplant

    Im Asylrecht sollen tiefgreifende Änderungen vorgenommen werden: Besonders betroffen ist dabei die Anerkennung des Schutzstatus’ von Geflüchteten, wenn sie nachweislich eine Straftat aus antisemitischen, fremdenfeindlichen und geschlechterspezifischen Motiven begangen haben sollen. Was genau mit diesen Begriffen gemeint ist und welche konkreten Tatvorwürfe darunter fallen könnten, bleibt im Entwurf jedoch unkonkret und gibt damit viel Interpretationsspielraum.

    Zudem sollen leichter solche Personen abgeschoben werden können, die eine Straftat im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Waffenrecht begangen haben. Als weiterer Grund, den Schutzstatus als Geflüchtete:r aberkannt zu bekommen, soll zukünftig auch schon eine kurze Reise in das Herkunftsland ohne triftigen Grund gelten.

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    Der Entwurf sieht außerdem vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die neue Befugnis erhalten soll, öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet zum biometrischen Abgleich zu nutzen. Welche konkreten Daten das betreffen könnte, geht aus dem Entwurf jedoch nicht hervor.

    Schutzstatus von Dublin-Flüchtlingen bedroht

    Doch die Angriffe auf das Asylrecht gehen noch weiter: denn von dem neuen Gesetz sind ganz besonders sogenannte „Dublin-Flüchtlinge” bedroht. Das betrifft Geflüchtete, die entsprechend dem Dublin-Abkommen über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind, dort jedoch bereits registriert wurden. Ihnen sollen zukünftig viel leichter und schneller Sozialleistungen gekürzt werden bzw. vollständig entfallen. Im Falle einer Kürzung soll die Versorgung durch den deutschen Staat nur noch auf das Nötigste wie Hygieneartikel beschränkt werden –  sogenannte Überbrückungsleistungen, die maximal zwei Wochen lang geleistet werden dürfen.

    Im Jahr 2022 gab es 69.000 Übernahmeersuchen Deutschlands an andere EU-Staaten, um dorthin abschieben zu können. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, würde dies also mehrere tausend Geflüchtete betreffen. Der Verein Pro Asyl kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung scharf. Man setze damit eine Abschreckungspolitik um und handele auf den ersten Blick verfassungswidrig, so ProAsyl.

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    Neue staatliche Befugnisse

    Zusätzlich zu den Verschärfungen sollen zudem die staatlichen Befugnisse ausgebaut werden – beispielsweise durch eine geplante Änderung des Waffenrechts, das deutlich erhöhte Kontrollbefugnisse an öffentlichen Orten durch die staatliche Obrigkeit ermöglichen soll. Geplant ist z.B., den Umgang mit Messern an diesen Orten zu verbieten. Um dies durchzusetzen, wird es der Polizei vermutlich zukünftig möglich sein, an öffentlichen Orten wie Volksfesten und auch einfachen Haltestellen in einem noch höheren Maße Personenkontrollen durchzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf tatsächlich so umgesetzt werden und ob er noch Gegenprotest hervorbringen wird.

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