Die EU-Kommission und vereinzelte EU-Staaten machen Druck bei der Vorratsdatenspeicherung. Zu Überwachungszwecken greifen sie weiter Grund- und Datenschutzrechte an. Das Gesetz soll nächstes Jahr kommen – falls der EuGH es nicht wieder kassiert.
Wieder einmal wird die von der deutschen Regierung beschlossene anlasslose Speicherung von Daten als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem hält das Bundesinnenministerium an ihr fest. Die massenhafte Überwachung bleibt weiter bestehen.