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Freitag, April 26, 2024
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    Unbezahlte Überstunden: Wirtschaftsminister will Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Arbeitszeit nicht umsetzen

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    Eigentlich ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs klar: Unternehmen müssen in Zukunft genau messen, wie viel ihre ArbeiterInnen tatsächlich arbeiten. Das hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank durchgesetzt. Damit wollen sie unbezahlte Überstunden eingrenzen. Doch der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier sperrt sich gegen die Umsetzung in Deutschland.

    Anfang Mai entschied der europäische Gerichtshof (EuGH), dass alle Unternehmen und Behörden verpflichtet werden sollen, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen (Rechtssache C-55/18). Geklagt hatte die spanische Gewerkschaft CCOO gegen einen Ableger der Deutschen Bank. Ein spanisches Gericht hatte die Entscheidung an den europäischen Gerichtshof übermittelt.

    Das Urteil ist für alle EU-Staaten bindend, auch für Deutschland. Bisher ist im deutschen Arbeitszeitgesetz nur vorgeschrieben, dass Überstunden über die üblichen acht Stunden Regelarbeitszeit registriert werden müssen. Gewerkschafter kritisieren aber schon lange, dass dies nur möglich sei, wenn auch die reguläre Arbeitszeit aufgezeichnet werde. Das sah nun auch der EuGH so.

    DGB begrüßt Urteil, doch es gibt auch Kritiken

    Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, begrüßte das Urteil: „Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und –nehmer haben. Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken.“

    Doch es gibt auch Kritiken von ArbeiterInnen-Seite. So könnte im Falle einer Erfassung durch eine Smartphone-App die Überwachung von ArbeiterInnen zunehmen. Etwa, indem der Standort nach Feierabend überprüft werden kann. Auch könne damit ein Unternehmer die Produktivität seiner Mitarbeiter einfacher vergleichen und sehen, wer für die selbe Arbeit wie lange benötigt.

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    Altmaier stellt sich gegen bindendes EU-Urteil

    Während in Spanien das Gesetz bereits umgesetzt wird, stellt sich der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dagegen: “Es ist der falsche Weg, die Stechuhr wieder überall einzuführen.”

    Das Wirtschaftsministerium will nun ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob das Urteil überhaupt umgesetzt werden muss. Das EuGH-Urteil lasse Auslegungsspielraum zu. Auch nenne es keine bestimmte Frist, in der Mitgliedstaaten tätig werden müssten.

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