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„Da gehen alle Alarmglocken an“ – So planen SPD, Grüne und FDP den 8-Stunden-Tag anzugreifen

In den Vorbereitungsgesprächen für eine neue Regierung haben SPD, Grüne und FDP Angriffe auf die Begrenzung der Tageshöchstarbeitszeit geplant. Vertreter:innen der DGB-Gewerkschaften sehen die Gefahr einer Aufweichung des vor über einhundert Jahren erkämpften Acht-Stunden-Tags.

Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP über einen Koalitionsvertrag für eine neue Regierung. Wichtige Weichenstellungen wurden Mitte Oktober bereits gelegt und in einem 12-Seitigen Sondierungspapier dargestellt. Während dies weitgehend aus allgemeinen Absichtserklärungen besteht, gibt es einen sehr konkreten Teil zur Tageshöchstarbeitszeit, gegen den Gewerkschafter:innen nun trommeln.

Dort heißt es sehr kompliziert: „Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume)“

Der Begriff „Experimentierräume“ stammt aus dem Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles aus dem Jahr 2016, die in einem „Weißbuch Arbeit 4.0.“ formuliert wurde. „Das letzte, was wir brauchen, sind noch längere Arbeitszeiten oder Einschränkungen der Ruhezeiten“, machte dazu kürzlich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in einem ZEIT-Artikel deutlich. Der DGB fordert: keine Experimente beim Arbeitszeitgesetz.

Alarmglocken

Auch bei Arbeitsrechtlerin Yvonne Lott gehen bei der Formulierung im Sondierungspapier „alle Alarmglocken an.“ In einem Podcast der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erklärte sie: „Den Achtstundentag gibt es seit 1918. Das ist wirklich ein langer Kampf um ein besseres Leben für arbeitende Menschen gewesen.“

Bei der Begrenzung der Zeit die ein Mensch maximal am Tag arbeiten dürfe gehe es um nichts weniger als „das Recht auf ein gutes Leben“: „Das Recht darauf sich zu erholen, seine Gesundheit zu schützen, teilzuhaben an einer demokratischen Gesellschaft, ein Familienleben zu führen und auch einfach Freizeit zu haben, kreative Tätigkeiten auszuüben – alles das was das Menschsein ausmacht.“, so die Wissenschaftlerin. Das sei „nicht etwas was man unter netten Modernisierungs und Digitalisierungs-Aspekten einfach wegstreichen kann“

Schon flexibilisiert

Zudem ist das Arbeitszeitgesetz bereits sehr flexibilisiert. Schon heute leisten Arbeiter:innen jedes Jahr zwei Milliarden Überstunden – davon fast eine Milliarde unbezahlt.

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz von 1994 lässt zudem bereits eine Reihe von Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag und der elfstündigen Ruhezeit zu, z.B. für das Personal in Krankenhäusern und Gaststätten. Seit einigen Jahren gibt es von Unternehmerseite immer wieder Vorstöße, das Gesetz weiter zu lockern. Zum einen kann durch einen längeren Arbeitstags mehr Profit aus den einzelnen Beschäftigten herausgeholt werden. Hintergrund dürfte zudem auch ein Fachkräftemangel sein, wo in Zukunft anstatt mehr Personal einzustellen offenbar das gleiche Personal noch länger arbeiten sollen.

Zudem hat die Bundesregierung in der Pandemie schon 12-Stunden-Schichten für verschiedene Berufsgruppen erlaubt, darunter Kassierer:innen, bestimmte Logistikarbeiter:innen, Pflegekräfte, Altenpfleger:innen, Rettungsdienste, Feuerwehrleute, Polizis:innen, Arbeiter:innen in Wasser- und Energie-Betrieben, Landarbeiter:innen, Werkschutz, Informatiker:innen in kritischer Infrastruktur und Apotheker:innen.

Bundesregierung erlaubt 12-Stunden-Schichten – „Alle die jetzt systemrelevant sind, sollen also verheizt werden?“

 

Gesundheit in Gefahr

Eine weitere Neuregelung der Arbeitszeit könnte zulasten der Beschäftigten gehen, wie eine Analyse von Yvonne Lott und Elke Ahlers aus dem WSI zeigt. „Das bestehende Arbeitszeitgesetz ist für eine gesunderhaltende und vereinbarkeitsfreundliche Flexibilisierung der Arbeitszeit notwendig“, heißt es in der Studie.

Wenn Beschäftigte über ihre Arbeitszeit mitentscheiden können, wirke sich das in der Regel positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus, wie eine Reihe von Studien zeige. Aber auch das Gegenteil könne der Fall sein. Wenn Beschäftigte im Homeoffice dauernd Überstunden leisten und ständig erreichbar sein müssen, leidet darunter die Work-Life-Balance, erklären Yvonne Lott und Elke Ahlers.

Flexibles Arbeiten sei vor allem problematisch in Betrieben mit unzureichender Personaldecke, häufiger Projektarbeit und knappen Deadlines. „Personalengpässe sind ein wahres Gift für die Erholung“, heißt es in der Analyse. Nur 44 Prozent der Beschäftigten geben an, sich von der Arbeit zu erholen, wenn Personal fehlt. Reicht das Personal aus, sind dies 63 Prozent.

Leidet die Erholung, weil es schwerfällt, nach Feierabend auch wirklich komplett „abzuschalten“, begünstige das nach dem Stand der arbeitsmedizinischen Forschung psychische Beschwerden und Erkrankungen, etwa Burnout. Insbesondere für Mütter stellten Überstunden und unplanbare Arbeitszeiten eine große Belastung dar, da sie häufig zusätzlich einen Großteil der Kinderbetreuung übernehmen.

Stattdessen sei gesetzlich geregelte Arbeitszeiterfassung sinnvoll, wie sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil im Jahr 2019 verfügt hat. Nach Daten der HBS-Erwerbspersonenbefragung leisten Beschäftigte ohne Zeiterfassung im Homeoffice nämöocj nicht nur mehr Überstunden, sie sind auch weniger erholt. Wird die Arbeitszeit nicht erfasst, geben nur 46 Prozent an, dass sie sich von der Arbeit erholen. Wird die Arbeitszeit von den Beschäftigten selbst dokumentiert, sagen dies 50 Prozent. Und wenn die Arbeitszeit betrieblich erfasst wird, sind es 58 Prozent.

„Eine vereinbarkeits- und gesundheitsförderliche Flexibilisierung der Arbeitszeit hängt sowohl von einem starken Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz als auch von einer transparenten und im Betrieb verbindlich geregelten Arbeitszeiterfassung ab“, schreiben Lott und Ahlers.

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