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Einzeltäter-Urteil im Combat 18-Mord an Walter Lübcke

Der Rechtsterrorist Stephan Ernst ist wegen der Hinrichtung von CDU-Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von der versuchten Tötung von Ahmed I. ist er freigesprochen worden. Der mitangeklagte Markus H. wurde verschont und bekam Bewährung. Wie schon beim NSU wurde das Combat-18-Netzwerk im Hintergrund im Dunkeln gelassen. Erneut versucht der Staat seine eigenen Verstrickungen in den rechten Terror mit einem Einzeltäter-Urteil zu vertuschen. – Ein Kommentar von Tim Losowski.

Nazi-Mord an Walther Lübcke: Geheimdienst versuchte, mutmaßlichem Mordhelfer Markus H. als Spitzel anzuwerben

Anfang Juni wurde der CDU-Politiker Walther Lübcke in seinem Wohnhaus mit einem Kopfschuss ermordet. Neben dem Hauptverdächtigen Neonazi Stephan E. soll auch sein rechter Freund Markus H. Beihilfe zum Mord geleistet haben. Bisher hatte der deutsche Inlandsgeheimdienst jegliche Verbindung zu den beiden Nazi-Terroristen verneint. Das war offenbar gelogen. So gab es im März 1998 mindestens zwei Anwerbeversuche von Markus H. als Geheimdienstspitzel.