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Dienstag, März 19, 2024
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    Rechter Mord an CDU-Politiker: Einzeltätertheorie wird weiter erschüttert

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    Anfang Juni wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen. Die Generalbundesanwaltschaft geht bisher davon aus, dass der Neonazi Stefan E. die Tat als „Einzeltäter“ begangen hat. Doch der BGH hat nun erklärt, dass der Faschist Markus H. eine größere Rolle gespielt haben soll als bisher bekannt. Auch könnte es Verbindungen zum „NSU 2.0“ geben.

    Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde von Markus H. abgelehnt. Damit wollte dieser erreichen, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Begründet wird die Ablehnung damit, dass Markus H. von den Mordplänen Stephan E.‘s an Walter Lübcke gewusst und ihn darin unterstützt haben soll.

    Wer ist Markus H?

    Nach Panorama-Recherchen war der 43-jährige Markus H. seit frühester Jugend in der faschistischen Bewegung aktiv. In einem internen Forum gab er an, bereits Anfang der 1990er Jahre an einem Treffen der inzwischen verbotenen “Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige” (HNG) teilgenommen zu haben. Ebenso war er Mitglied der 1995 verbotenen “Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei” (FAP).

    Auch soll Markus H. am 1. Mai 2009 mit dabei gewesen sein, als über 400 Neonazis in Dortmund eine Kundgebung des DGB angriffen. Zur Reisegruppe aus dem Raum Kassel gehörte auch Stephan E..

    Der Name von Markus H. tauchte außerdem im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Terror-Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) auf. Dort wurde er als „Zeuge“ befragt, nachdem er mehrfach einer Website des Bundeskriminalamts zum Mord an Halit Yozgat besucht hatte. Doch die Ermittler gaben sich mit seinem „Alibi“ zufrieden, auch findet sich in den Akten kein Verweis auf seine faschistische Vergangenheit. Schon einen Tag nach der Vernehmung wurde sein Vorgang zu den Akten gelegt.

    Später wurde bekannt, dass Walther Lübcke auch auf einer Todesliste des NSU stand.

    Der 11. Mord des NSU-Netzwerks?

    Verfassungschutz: Keine Bedenken gegen Markus H.

    Markus H. scheint selbst offen dafür gewesen zu sein, rechtsterroristische Anschläge zu verüben. So habe er laut einer Zeugin ihr gegenüber einmal behauptet, sich im Falle der Diagnose einer schweren Erkrankung mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen zu wollen, um dabei dann möglichst viele “Kanaken” mit in den Tod zu nehmen.

    Er schien auch konkrete Vorbereitungen für Gewaltaktionen zu treffen: So erklagte Markus H. Im Jahr 2015 gegenüber der Stadt Kassel einen Waffenschein. Möglich wurde das deshalb, weil das „Landesamt für Verfassungsschutz“ in Hessen grünes Licht gab und ihn für „zuverlässig” im Sinne des Waffengesetzes einstufte.

    „Denker“ und „Macher“

    Spätestens seit 2016 sollen Markus H. und Stephan E. kontinuierlich auf rechte Demos gegangen seien und Schießtrainings – vermittelt durch Markus H. – besucht haben. Eine Zeugin beschrieb die Beziehung zwischen den zwei rechten Freunden, wonach Markus H. eher der “Denker” und Stephan E. eher der “Macher” gewesen sei.

    Ein weiterer Beschuldigter im Fall der Ermordung Walther Lübckes ist Elmar J. Er steht im Verdacht, Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe, eine Faustfeuerwaffe im Kaliber .38, verkauft zu haben. – Vermittelt wurde das Geschäft von Markus H..

    Wie der Staat den rechten Terror fördert

    Verbindungen zum NSU 2.0?

    Am Montag wurden derweil öffentlich, dass der Lübcke-Mord auch mit dem „NSU 2.0“ in Verbindung stehen könnte. So ging keine drei Tage nach dem Tod von Walter Lübcke bei der Anwältin Basay-Yildiz ein Drohbrief ein. In dem Fax erklärte eine Gruppe mit dem Namen „NSU 2.0“, sie habe den Regierungspräsidenten Walther Lübcke ermordet und drohte auch, die Anwältin zu ermorden. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch noch immer „in alle Richtungen“ ermittelt.

    Es ist unklar, ob es sich um ein Bekennerschreiben oder nur um „Trittbrettfahrer“ handelt. Wegen eines anderen Schreibens an Basay-Yildiz wird zwischenzeitlich gegen mehr als ein Dutzend Frankfurter Polizisten ermittelt.

    Noch immer keine „rechtsterroristische Vereinigung“

    Obgleich sich die Hinweise darauf verdichten, dass Stephan E. nicht allein gehandelt hat, sondern in einen größeren Zusammenhang eingebunden war, wird noch immer nicht wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ermittelt, sondern „nur“ wegen Mordes gegen Stefan E. und wegen Beihilfe gegen Markus H. und Elmar J.. Es bleibt abzuwarten, wie lange die Generalbundesanwaltschaft die “Einzeltäter”-Theorie aufrecht erhalten will und kann.

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