Der Rechtsterrorist Stephan Ernst ist wegen der Hinrichtung von CDU-Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von der versuchten Tötung von Ahmed I. ist er freigesprochen worden. Der mitangeklagte Markus H. wurde verschont und bekam Bewährung. Wie schon beim NSU wurde das Combat-18-Netzwerk im Hintergrund im Dunkeln gelassen. Erneut versucht der Staat seine eigenen Verstrickungen in den rechten Terror mit einem Einzeltäter-Urteil zu vertuschen. – Ein Kommentar von Tim Losowski.
Am 20. Februar 2003 verfehlte eine Patrone nur Knapp den Kopf einen 48-jährigen Lehrer in Kassel. Die antifaschistische Bewegung vor Ort sprach schon damals von einem faschistischen Hintergrund des Mordversuchs. Doch der oder die Täter wurden nie ermittelt. 17 Jahre später scheint die Generalbundesanwaltschaft zu untersuchen, ob der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan E. dabei eine Rolle spielte. Auch zeigen sich Verbindungen zu rechtsterorristischen Organisation "Combat 18".