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Samstag, April 27, 2024
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    Einzeltäter-Urteil im Combat 18-Mord an Walter Lübcke

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    Der Rechtsterrorist Stephan Ernst ist nun wegen der Hinrichtung von CDU-Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von der versuchten Tötung von Ahmed I. ist er freigesprochen worden. Der mitangeklagte Markus H. wurde verschont und bekam Bewährung. Wie schon beim NSU wurde das Combat 18-Netzwerk im Hintergrund im Dunklen gelassen. Erneut versucht der Staat, seine eigenen Verstrickungen in den rechten Terror mit einem Einzeltäter-Urteil zu vertuschen. – Ein Kommentar von Tim Losowski.

    Am gestrigen Donnerstag fiel das Urteil: Das Gericht erklärte, Stephan Ernst habe Walter Lübcke am 1. Juni 2019 in Kassel hingerichtet – alleine. Er muss lebenslang ins Gefängnis, inklusive Sicherheitsverwahrung. Diese steht jedoch unter Vorbehalt. Würde Stefan Ernst also glaubhaft machen können, sich vom Faschismus abgewendet zu haben, könnte er in 15 Jahren freikommen.

    Vom Mordversuch an dem Iraker Ahmed I. wurde Ernst dagegen freigesprochen. Der Geflüchtete war am 6. Januar 2016 von hinten, nahe seiner Unterkunft in Lohfelden, niedergestochen worden. Über Jahre wurde eine rassistisch motivierte Tat gar nicht in Erwägung gezogen. Nach dem Mord an Lübcke wurde im Keller von Ernst jedoch die mögliche Tatwaffe mit DNA-Spuren des Opfers gefunden. Dennoch reichten dem Gericht diese Beweise nicht aus.

    Der versuchte Mord an einem antifaschistischen Lehrer im Jahr 2003 wurde im Prozess erst gar nicht verfolgt. Ihn verfehlte eine Kugel nur knapp, als er in seiner Küche stand – und bei Stephan Ernst hatte man eine Datei mit seinem Namen und seiner Anschrift gefunden. Die Staatsanwaltschaft Kassel musste später zugeben, dass das sichergestellte Projektil wie auch die Akten zehn Jahre nach Ende der Ermittlungen vernichtet worden seien. Dieses Vorgehen ist höchst merkwürdig und eigentlich gesetzeswidrig, da bei versuchtem Mord die Beweismittel auch nach Jahrzehnten nicht vernichtet werden dürfen.

    Markus H. wird verschont

    Im Prozess mitangeklagt war Markus H. wegen versuchten Mordes. Er hatte durch ein ins Internet gestellte Video über Lübcke einen rechten Shitstorm gegen den Politiker ausgelöst. Bei Hausdurchsuchungen gegen den Neonazi wurden 37 Schusswaffen gefunden. Auf seinem Schreibtisch soll eine Kartusche Zyklon B gestanden haben – das Giftgas, mit dem massenhaft und in ‘industriellem’ Umfang Menschen im Hitler-Faschismus ermordet wurden.

    Laut Bundesanwaltschaft soll H. Stefan Ernst an Waffen trainiert und ihn zum Mord an Lübcke bestärkt haben. Laut BGH-Haftrichter Marc Wenske habe H. seinen Haftbefehl am 27. Juni 2019 mit ungewöhnlicher „Kälte und Abgeklärtheit“ entgegen genommen und juristisch versiert gefragt, warum er „nur wegen Beihilfe zum Mord“, nicht aber wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ beschuldigt werde. Ein klares Zeichen über sein Mitwissen, auch über weitere Täter.

    Doch das Gericht verurteilte H. nun nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – auf Bewährung.

    Kontakt zu „Combat 18“

    Überhaupt nicht aufgeklärt wurde und bleibt das Netzwerk, das Stephan E. die Waffe besorgte, ihn ideologisch festigte und stützte. Hier zeigen sich im Wesentlichen Parallelen zum rechtsterroristischen Netzwerk Combat 18.

    Bei „Combat 18“ handelt es sich um den „bewaffneten Arm“ der in Deutschland verbotenen Neonazi-Organisation „Blood&Honour“. Übersetzt steht „Combat 18“ für „Kampfgruppe Adolf Hitler“ (die Zahlen entsprechen im Alphabet dem 1. und 8. Buchstaben und damit dem A und H in den Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler). Erst vor kurzem wurde die Organisation verboten.

    • So könnte die Tatwaffe beim Mord an Walther Lübcke – ein Revolver des brasilianischen Herstellers „Rossi“, Kaliber.38 Spezial – ursprünglich von „Combat 18 Pinneberg“ stammen.
    • Spätestens seit Anfang der 2000er Jahre wohnte Ernst in Kassel. Dort gehörte er zum engeren Kreis um Mike Sawallich, einem führenden Mitglied der „Oidoxie Streetfighting Crew“. Diese gab damals vor, das deutsche „Combat 18“ zu repräsentieren.
    • Ihre bewaffnete Strategie bezeichnet die Gruppe selbst als „führerlosen Widerstand“. Darin werden Anhänger aufgefordert, kleine rechtsterroristische Zellen zu bilden und Attentate zu verüben. Im Handbuch von Blood&Honour, dem „Field Manual“, heißt es dazu: „Führerloser Widerstand ist in Deutschland zwingend notwendig“. Dabei gehe es darum, „jeden Kontakt mit dem legalen Teil des politischen Kampfes zur eigenen Sicherheit zu vermeiden“ und sich mit einer bürgerlichen Fassade zu tarnen. Genau das, was Ernst ja tat.
    • Möglicherweise nahm Ernst zudem im März 2019 an einem Neonazi-Treffen mit Mitgliedern von „Combat 18“ in Mücka (Landkreis Görlitz) teil. Ein forensischer Gutachter für das Fernsehmagazin Monitor sah die Identität als erwiesen an, ein weiterer Gutachter bestritt dies.
    • Zudem soll Andreas Temme, ehemaliger Agent des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz, vor 2006 mit Stephan Ernst „dienstlich“ befasst gewesen sein. So wurden zwei Berichte in der Personenakte von Stephan E. im Jahr 2000 mit dem Namen “Temme” gezeichnet. Temme gilt als zentraler Knoten im NSU-Komplex, da er 2006 in dem Internetcafé anwesend war, in dem Halit Yozgat ermordet wurde. Markus H. soll danach oft eine Internetseite besucht haben, auf der das Bundeskriminalamt (BKA) um Hinweise zur damals noch ungeklärten NSU-Mordserie bat.

    Es ist kein Wunder, dass die Verbindungen zu Combat 18 nicht weiter groß thematisiert wurden. Denn dann müsste man sich ja mit sich selbst beschäftigen.

    Der NSU, in dessen Umfeld rund 40 V-Personen der „Sicherheitsbehörden“ ausgemacht wurden, wurde bereits im Jahr 1999 vom Thüringer LKA „zum harten Kern der Blood and Honour-Bewegung in Jena“ gezählt. Auch war das gesamte Unterstützerumfeld von führenden Blood&Honour-Mitgliedern durchsetzt. Dabei handelte es sich teilweise um langjährige Spitzel des deutschen Geheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV). Mitte 2017 wurde dann bekannt, dass die gesamte B&H-Struktur durch einen Spitzel des Verfassungsschutzes aufgebaut wurde.

    Das jetzige Einzeltäter-Urteil ist deshalb nur konsequent und zeigt wieder einmal: der Staat kann sich nicht selbst verurteilen.

    • Perspektive-Autor und -Redakteur seit 2017. Schwerpunkte sind Geostrategie, Rechter Terror und Mieter:innenkämpfe. Motto: "Einzeln und Frei wie ein Baum und gleichzeitig Geschwisterlich wie ein Wald."

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