StephanErnst

Einzeltäter-Urteil im Combat 18-Mord an Walter Lübcke

Der Rechtsterrorist Stephan Ernst ist wegen der Hinrichtung von CDU-Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von der versuchten Tötung von Ahmed I. ist er freigesprochen worden. Der mitangeklagte Markus H. wurde verschont und bekam Bewährung. Wie schon beim NSU wurde das Combat-18-Netzwerk im Hintergrund im Dunkeln gelassen. Erneut versucht der Staat seine eigenen Verstrickungen in den rechten Terror mit einem Einzeltäter-Urteil zu vertuschen. – Ein Kommentar von Tim Losowski.

Rechter Geheimagent Andreas Temme war „dienstlich“ mit mutmaßlichem Lübcke-Mörder befasst

Neue brisante Enthüllung im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walther Lübcke: Der ehemalige Agent des hessischen Geheimdienstes, Andreas Temme, soll „dienstlich“ mit dem mutmaßlichem Lübcke-Mörder Stephan Ernst befasst gewesen sein. Temme, der früher auch „klein Adolf“ genannt wurde, ist ein zentraler Knoten im NSU-Komplex. Der Agent war bei einem Mord des "Nationalsozialistischen Untergrund" direkt anwesend und bei fünf weiteren Morden in der nähe des Tatorts.