Zeitung für Solidarität und Widerstand

RoterAufbau

Verfahren gegen „Roter Aufbau Hamburg“ wegen Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ eingestellt

Seit 2019 lief ein Verfahren gegen die Gruppe "Roter Aufbau Hamburg" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft entschieden doch keine Anklage zu erheben. Bis heute haben die Betroffenen keine Akteneinsicht erhalten und es bleibt im Unklaren welche massiven Mittel zu ihrer Überwachung eingesetzt wurden.

§ 129 – Kriminalisierung von linkem Widerstand, auch im Fall von Lina E. und der „Letzten Generation“

In den letzten zwei Wochen kam es zu einer bundesweiten Razzia gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ auf Grundlage von § 129 Strafgesetzbuch. Auch im "Antifa Ost Verfahren" um Lina E. und ihre Mitangeklagten kam es zu einer Verurteilung u.a. wegen § 129. Der Straftatbestand führt zu weitreichenden Ermittlungsbefugnissen und wird zur Ausspähung und Kriminalisierung linker Aktivist:innen verwendet.