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Bundesverfassungsgericht: Sind Hartz IV-Sanktionen zulässig?

Ein Sozialgericht in Gotha hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es ist zu prüfen, ob es zulässig ist, dass Hartz IV – also die existenzielle Mindestsicherung – noch gekürzt wird. Bereits jetzt wurde das BVerfG als „befangen“ kritisiert.

Hartz IV betrifft in Deutschland viele. Fast jede/r Vierte bezog im Verlauf des letzten Jahrzehnts Hartz IV, wenn auch nur kurzfristig oder zum „Aufstocken“. Solche aber, die auch länger auf Hartz IV angewiesen sind, bekommen häufig Ärger mit dem Amt, so berichten viele Betroffene von Schikane. Auch ist bekannt, dass der Regelsatz geradezu „kleingerechnet“ wurde, was der Bundesregierung Milliarden ersparte.

Ein Dauerbrenner sind aber vor allem die Sanktionen: Es ist möglich, dass Beziehenden innerhalb von einem Jahr der Betrag von monatlichen 424 Euro um 100 Prozent gekürzt wird. Dabei ist der Regelsatz schon das berechnete Minimum, er soll nicht für mehr reichen, als für ein menschenwürdiges Überleben. Nun fragte ein Sozialgericht das Bundesverfassungsgericht an, zu prüfen, ob Kürzungen eines Geldes, das schon die Untergrenze darstellt, überhaupt verfassungskonform sind.

Umfrage verdeutlicht Ausmaß

Zur Verhandlung, die heute um 10 Uhr begonnen hat, nimmt auch der Verein „Tacheles“ teil, der seit Jahren Betroffene unterstützt und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Hartz IV und Sanktionen betreibt. Im Vorfeld hat der Verein eine Online-Umfrage durchgeführt, an der rund 21.000 Betroffene und Sachverständige teilnahmen. Die Ergebnisse sprechen Bände:

Weit mehr als die Hälfte der Betroffenen und Beratungsstellen können von Fällen berichten, in denen Menschen durch Sanktionen obdachlos wurden. Auch nach den Gründen, warum Menschen beispielsweise Termine nicht wahrnahmen (ein verpasster Termin kann zu unmittelbaren Kürzungen führen), wurde gefragt. Überforderung aufgrund psychischer Probleme gaben 44 Prozent an. Wenig verwunderlich, wenn man betrachtet, dass Armut einer der größten Risikofaktoren sowohl für körperliche als auch für psychische Krankheit ist.

„Befangener“ Vizepräsident

Was die Verhandlung angeht, sind vor allem Betroffene und Vereine, die sich ihrer Probleme annehmen, voller Hoffnung. Allerdings kritisierte beispielsweise Dietmar Bartsch (Die Linke) die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Der Vizepräsident ist nämlich Stephan Harbarth, und dieser hatte im vergangenen Jahr als Abgeordneter der CDU noch für die Beibehaltung von Sanktionen gestimmt.

Ebenso wie Sozialminister Hubertus Heil schmälerte Harbarth die Erwartungen in die Verhandlung: Es gehe nicht darum, was politisch sinnvoll sei, sondern es werde vielmehr die Frage behandelt, was der Staat von Beziehenden erwarten und gegebenenfalls mittels Sanktionen erzwingen dürfe.

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