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Mittwoch, April 24, 2024
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    AfD übergab dem Bundestag eine falsche Spenderliste

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    Wer steckt hinter den Wahlkampfspenden an AfD-Spitzenpolitikerin Alice Weidel? Offenbar nicht diejenigen, die auf einer Liste stehen, welche die AfD an den Bundestag übergab. Davon haben nun einige ausgesagt, nur ihren Namen hergegeben zu haben. Die wirklichen Spender bleiben weiter im Dunkeln.

    Nach Informationen des Spiegel und Report Mainz hat die AfD dem Bundestag eine mutmaßlich falsche Spenderliste übergeben. Demnach haben einige Gönner erklärt, der Partei kein Geld überwiesen zu haben, sondern nur ihre Namen hergegeben zu haben.

    Woher kamen die 132.000€?

    Konkret geht es um eine Wahlkampfspende an den Wahlkreis der AfD-Spitzenpolitikerin Alice Weidel über 132.000€. Diese hatte sie in 14 kleinen Tranchen erhalten. Diese Spende war erst einige Monate später zurückgezahlt worden. Zuvor war sie für Anwaltskosten und massive Facebook-Werbung eingesetzt worden.

    Die Spende war über ein Schweizer Gesundheitsunternehmen geflossen. Nachdem die Spendenaffäre bekannt wurde, erklärte das Unternehmen, das Geld käme ursprünglich von einem reichen Schweizer, der jedoch anonym bleiben wolle.

    Im Januar dann hat die AfD jedoch in einer Aufstellung an die Bundestagsverwaltung etwas anderes behauptet. Sie legte eine Liste mit 14 Deutschen vor, welche die Spenden getätigt haben sollen. Warum sie die Spenden über das Schweizer Unternehmen tätigten, sagte die AfD nicht. Dadurch wurden diese eigentlich legalen Spenden schließlich zu illegalen Auslandsspenden. Auch das Schweizer Unternehmen konnte nun nicht mehr erklären, wohin der reiche Großspender aus Zürich verschwunden ist.

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    Strohmannspenden sind verboten

    Dass nun einige der 14 Deutschen erklären, in Wirklichkeit gar kein Geld überwiesen zu haben, bedeutet für die AfD nichts Gutes. Denn sogenannte Strohmannspenden, bei denen die Identität der eigentlichen Gönnerinnen verschleiert wird, sind nach dem Parteiengesetz verboten.

    Eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen lehnte ein AfD-Sprecher ab: “Da es sich um eine in der Klärung befindliche Anfrage der Bundestagsverwaltung handelt und keine Veröffentlichungspflicht besteht, können hierzu auch keine Auskünfte erteilt werden.”

    Parallel zur Prüfung der Bundestagsverwaltung ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung. Die wahren AfD-Spender bleiben weiterhin im Hintergrund.

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