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Samstag, April 20, 2024
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    Bayern: 19 Personen wochenlang ohne Straftat eingesperrt

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    Seit August 2017 gilt in Bayern ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG), das es ermöglicht, Personen abstrakt als gefährlich einzustufen und – ohne dass diese eine Straftat begangen haben – sie quasi unbegrenzt einzusperren. In bisher 19 Fällen wurden in Bayern Menschen länger als zwei Wochen ohne den Vorwurf einer Straftat inhaftiert.

    Eigentlich sollte der sogenannte Präventivgewahrsam, also die Inhaftierung zur Abwehr einer möglicherweise bevorstehenden Straftat, nur als letztes Mittel (ultima ratio) zum Schutz von wichtigen Rechtsgütern wie dem Schutz von Gesundheit und Leben eingesetzt werden. Der Abschlussbericht der PAG-Kommission zeigt nun, dass dies in der Praxis keinesfalls so gehandhabt wird.

    Betroffene „ohne europäischen Pass“

    Besonders fällt an dem nun veröffentlichten Abschlussbericht auf, dass von den 19 betroffenen Personen bis auf drei alles Menschen ohne deutschen bzw. europäischen Pass sind. Die meisten hatten daher keinen gesicherten Aufenthalt in Deutschland und waren so oder so gezwungen, in staatlichen Einrichtungen wie Erstaufnahmestellen oder den neu eingerichteten sogenannten „Anker-Zentren“ zu leben.

    Laut der Kommission wurden die Betroffenen unter anderem wegen Suizidgefahr, Aggressivität und Trunkenheit, Zechprellerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Präventivgewahrsam genommen. In der Zeit im Gefängnis (zwischen zwei Wochen und zwei Monaten) sollten sie ihr Handeln überdenken und sich „besinnen“, so die Begründung der Polizei.

    Ohne Anklage und ohne Rechtsbeistand

    Die Betroffenen wurden nicht nur ohne eine Straftat begangen zu haben, sondern auch ohne die Möglichkeit eines Rechtsbeistands bzw. das Recht einer anwaltlichen Vertretung über Wochen eingesperrt. Nur in zweien der Fälle konnten die Betroffenen durch Anwälte beraten und vertreten werden. Dies ist insbesondere daher besonders schwerwiegend, weil der Präventivgewahrsam auch dazu genutzt wurde, Abschiebungen durchzuführen, ohne dass ein rechtlicher Schutz bestand. Mindestens acht Menschen waren von solchen Abschiebungen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbeistands betroffen.

    Anpassung des Gesetzes?

    Seit der Verabschiedung laufen verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz. Diese sind bisher nicht entschieden worden und könnten das Gesetz oder Teile auch im Nachhinein noch kippen.

    Gleichzeitig fordert die PAG-Kommission Veränderungen an dem Gesetz. So solle der Präventivgewahrsam auf maximal drei Monate begrenzt werden und auch ein Anwaltsbeistand zukünftig gesetzlich garantiert werden. Zumindest beim Anwaltsbeistand kündigte Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) bereits an, das Gesetz nachzubessern.

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