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Donnerstag, April 25, 2024
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    Freiheit für Müslüm Elma

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    Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München findet seit drei Jahren der größte KommunistInnenprozess seit Jahrzehnten statt. Mittlerweile mussten neun der zehn Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, lediglich Müslüm Elma wartet noch auf seine Freilassung.

    Seit nunmehr drei Jahren zieht sich einer der größten, wenn nicht der größte KommunistInnenprozess innerhalb der letzten Jahrzehnte vor dem Oberlandesgericht in München hin. Den Angeklagten wird vorgeworfen, das Auslandskomitee der TKP/ML (dt.: Türkische Kommunistische Partei/ Marxistisch Leninistisch) gebildet zu haben. Während des Prozesses musste mühsam erkämpft werden, dass neun der zehn Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Nur einer der Aktivisten sitzt noch im Gefägnis: Müslüm Elma.

    Wer ist die TKP/ML?

    Die TKP/ML ist eine kommunistische Partei innerhalb der Türkei. ML ist hierbei lediglich ein Zusatz, der die ideologische Ausrichtung der Partei erklärt: Marxismus/ Leninmus – eine weit verbreitete Strömung unter KommunistInnen, die sich an den Lehren sowie der Praxis der Kommunisten Marx, Engels und Lenin orientiert. Die TKP/ML ist nur in der Türkei verboten.

    Wer ist Müslüm Elma?

    Müslüm Elma ist ein aus der Türkei stammender Kommunist. Vor seiner Festnahme lebte er seit Jahren als anerkannter politischer Flüchtling in Deutschland. Am 15. April 2015 wurde Elma gemeinsam mit anderen Personen bei einer europaweit koordinierten Polizeiaktion festgenommen. Seit dem 17. Juni 2016 steht er mit neun weiteren Angeklagten vor Gericht. Im Zusammenhang mit der Gründung des Auslandskomitees der TKP/ML soll Elma sich als Rädelsführer und damit automatisch auch als Mitglied einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b betätigt haben.

    Wie verläuft das Verfahren?

    Wenn man vom größten KommunistInnenprozess innerhalb der letzten Jahrzehnte spricht, dann lässt sich das nicht nur auf die Anzahl der Angeklagten beziehen, sondern auch auf die Länge. Die Hauptverhandlung dauert bereits länger als drei Jahre an. Innerhalb dieser drei Jahre gab es mehr als 190 Verhandlungstage. Müslüm Elma befindet sich jedoch bereits seit seiner Verhaftung im Jahre 2015 im Gefängnis, also seit über vier Jahren und sechs Monaten. Bis heute ist noch kein Ende der Verhandlungen in Sicht.

    Nun möchte ein Solidaritätsbündnis neue Aufmerksamkeit auf die Verhandlungen und anhaltende Haft von Elma lenken. Im November sind mehrere politische Aktionen geplant, um die Freiheit des Gefangenen zu erkämpfen. Am 18. November werden Anwälte von überall aus der Welt zum Prozess erscheinen. Diese werden den Prozessvorgang genau beobachten und schließlich eine Einschätzung zum juristischen Vorgehen der Anklage abgeben. Neun Tage später, am 27. November, werden ehemalige politische Gefangene, die ebenso wie Elma im Foltergefängnis Diyarbakir inhaftiert waren, zum Prozess anreisen. Damit wollen sie ihre Solidarität bekunden.

    “Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden”

    Doch sie sind nicht die Einzigen, die ihre Solidarität bekunden und das Ende des Terrorverfahrens fordern. In diesem Kontext äußerte sich auch Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Sowohl die lange Untersuchungshaft als auch das Verfahren insgesamt sind eindeutig politisch motiviert. Auf Zuruf aus Ankara soll die linke Exilopposition gegen das Regime in Ankara zum Schweigen gebracht werden. Die Bundesanwaltschaft fischt seit Jahren in diesem Prozess im Trüben, und jede politische Erklärung der Angeklagten ist eine schallende Ohrfeige für die politische Gesinnungsjustiz der BRD. Wir fordern die sofortige Freilassung von Müslüm Elma und die Einstellung des Verfahrens gegen die zehn unbeugsamen Aktivist*innen“.

    Neben diesen Forderungen verlangen viele andere AktivistInnen und politische Organisationen die Abschaffung der Paragraphen 129a und b. Dies sind Paragraphen, die – oberflächlich betrachtet – die Terrorbekämpfung im Inneren vereinfachen sollen. §129a sorgt jedoch dafür, dass keinerlei individueller Tatnachweis mehr notwendig ist. Und der §129b macht es möglich, Organisationen auch dann zu verurteilen, wenn keinerlei politische Tätigkeit innerhalb der BRD nachgewiesen werden kann. In all diesen Verfahren wurden den Angeklagten wichtige Grundrechte aberkannt.

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