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Dienstag, April 16, 2024
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    Thüringen erlaubt Demonstrationen ohne Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl

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    Mit Beginn der Covid-19-Pandemie wurde das Demonstrationsrecht in Deutschland faktisch aufgehoben. Noch immer sind in manchen Städten und Bundesländern nur Kundgebungen mit wenigen TeilnehmerInnen erlaubt, während Shoppingcenter öffnen konnten. Thüringen hat nun als erstes Land die Beschränkungen von Teilnehmerzahl sowie das Verbot, neben Kundgebungen auch Demonstrationen durchzuführen, aufgehoben.

    Das sieht eine Verordnung vor, auf die sich das rot-rot-grüne Kabinett geeinigt hat, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt bekannt gab. Bisher waren nur Versammlungen bis maximal 50 TeilnehmerInnen möglich. Bei den Demonstrationen sollen jedoch weiterhin strenge Infektionsschutzregeln gelten.

    Gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit hatte es bereits am 25. April bundesweiten Protest von linker Seite unter dem Motto “Keine Quarantäne für Freiheitsrechte” gegeben. Die Kundgebungen fanden noch unter massiven Beschränkungen statt. Anders war es mit rechtsoffenen Protesten, bei denen schon früh andere Größenordnungen zugelassen wurden. Mittlerweile finden solche Kundgebungen mit tausenden Menschen statt.

    Hunderte Reichsbürger dürfen demonstrieren – welchen Protest duldet der Staat?

    Die neue Corona-Eindämmungsverordnung tritt am 13. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni. Bis zu diesem Tag wollen die MinisterpräsidentInnen und die Bundeskanzlerin vorerst auch die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten.

    Neben Demonstrationen dürfen nun beispielsweise auch wieder Frauen-, Familien- und Jugendzentren öffnen. Auch werden Besuchsverbote in der Pflege gelockert. Ab dem 15. Mai sollen die Gastronomie und touristische Angebote wieder öffnen dürfen. Ab dem 18. Mai dürfen Kindergärten zum Regelbetrieb übergehen.

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