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Dienstag, April 16, 2024
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    Über 400 Verfahren gegen Polizisten wegen verbotener Datenabfrage an Polizeicomputern

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    Über 69 faschistische Drohbriefe, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren, wurden bisher versendet. Zuvor wurden einige nicht-öffentliche Daten von hessischen Polizeicomputern abgerufen. Solche Abfragen kommen häufig vor. Laut einer Umfrage in den Innenministerien der Länder soll es seit 2018 mindestens 400 Verfahren wegen solcher privaten Anfragen gegeben haben. Die wirkliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.

    Laut einer Umfrage der Welt Am Sonntag bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer und des Bundes nutzten PolizistInnen ihre Dienstcomputer häufig für „private“ Zwecke.

    Demnach sollen seit 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren infolge unberechtigter Datenabfragen durch PolizeibeamtInnen eingeleitet worden sein. Darunter ist auch eine Zahl eingestellter und in Prüfung befindlicher Verfahren. Das Land Sachsen-Anhalt konnte gar keine Zahlen nennen.

    Wirkliche Zahlen weit höher

    Dabei dürfte es sich nur um die Spitze des Eisbergs handeln. Denn die Strafen sind äußerst gering. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahnden Datenschutzbehörden sie als Ordnungswidrigkeiten. Das ist in etwa so „schlimm“, wie bei Rot über die Ampel zu fahren. In anderen Ländern fehlen der Behörde sogar gänzlich entsprechende Befugnisse.

    Auch die Kontrollmechanismen sind lasch: So müssen beispielsweise BeamtInnen in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, in Hessen ist das sogar nur jede 200. Abfrage. Und diese Regelung wurde erst im Jahr 2019 eingeführt. Dies geschah möglicherweise als „Reaktion“ auf faschistische Drohmails, die zuvor mit Informationen aus der Polizeidatenbank zusammengestellt wurden.

    Faschistische Drohmails von der Polizei

    Darunter befand sich unter anderem ein Drohschreiben an die Anwältin von Opfern des rechtsterroristischen NSU, Seda Başay-Yıldız. Darin waren nicht-öffentliche Informationen, beispielsweise über den 79-jährigen Vater oder die zweijährige Tochter verarbeitet. „Deiner Scheiß-Tochter reißen wir den Kopf ab“, hieß es dann im Drohbrief. Die Spur der Abfrage führte damals in ein faschistisches Netzwerk in der hessischen Polizei.

    „Deiner Scheiß-Tochter reißen wir den Kopf ab“ – „NSU 2.0“ droht weiter

    Offenbar ist das Netzwerk größer als bisher gedacht. Denn auch, wenn mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden und einige Polizisten im Vergangenen suspendiert wurden, kam es in den letzten Wochen erneut zu verschiedenen Drohschreiben.

    Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von insgesamt 69 derartigen Schreiben. Die nicht-öffentlichen Daten einiger Betroffenen wurden nur kurze Zeit vorher erneut von hessischen Polizeicomputern abgefragt.

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