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Donnerstag, März 28, 2024
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    Wird die Luca-App nun zur Strafverfolgung genutzt?

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    In Brandenburg diskutiert der Landtag momentan darüber, ob die Luca-App nicht nur zur Kontaktnachverfolgung, sondern auch als Mittel zur Nachverfolgung von Straftaten genutzt werden sollte. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) setzt sich für die Freigabe der Daten bei Ermittlungen zu schweren Straftaten ein, während die Opposition dagegen hält.

    Im Rechtsausschuss des Landtags meldete sich am Donnerstag die Justizministerin Brandenburgs, Susanne Hoffmann (CDU), zu Wort: sie befürworte es, die Kontaktdaten der Luca-App für die Verfolgung schwerer Straftaten zu nutzen. Dabei sei sie sich natürlich mit den Generalstaatsanwälten des Landes einig, dass dies nicht in Frage komme, wenn es sich um weniger schwere Taten handele.

    Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Thema aufkommt. Im vergangenen Jahr wurden immer wieder Daten der Luca-App zur Strafverfolgung genutzt. Zum Teil passierte dies auf “legalem Weg”, indem Gericht und Staatsanwaltschaft über die Freigabe der Daten entschieden und für einige Fälle die Übermittlung an die Polizei zuließen.

    Es gibt allerdings auch andere Beispiele. Das neueste betrifft mutmaßliche Polizeiermittlungen in Mainz im Dezember 2021: Die Mainzer Polizei soll unrechtmäßig Daten der Luca-App in einem Restaurant abgefragt haben, um Zeugen in ihren Ermittlungen zu einem Todesfall zu finden. Nach der Datenabfrage rief sie 21 Gäste an. Dabei verstießen die ermittelnden Beamten klar gegen das Gesetz. Ein Umstand, den auch die Staatsanwaltschaft Mainz in einer Stellungnahme gegenüber dem SWR einräumte: Für die Datenabfrage, in deren Zuge die Ermittler 21 potenzielle Zeugen aufspürten, sei “keine hinreichende rechtliche Grundlage” gegeben gewesen.

    Der Fall sorgte für einen Aufschrei unter Datenschützer:innen, Technikbegeisterten und besorgten Nutzer:innen der App. Unter anderem das Online-Fachmagazine Inside-digital meldete ich auf seinem Portal zu Wort und berief sich dabei auf Veröffentlichungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz:

    „Das Vorgehen der Mainzer Polizei erfolgte ohne rechtliche Grundlage. Die Luca App darf lauf Infektionsschutzgesetz und aus Sicht des Datenschutzes ausschließlich zur Kontaktverfolgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genutzt werden. Mehr noch: Rheinland-Pfalz betont auf seiner Webseite ausdrücklich, dass man die in der Luca App erfassten Daten ausschließlich zu diesem Zweck und nicht zur Strafverfolgung nutzt.“

    Trotzdem möchte Brandenburgs Justizministerin Hoffmann die App in Zukunft vermehrt zur Strafverfolgung nutzen. In ihren Augen ist die Rechtslage nicht ganz so klar. Das Bundesgesetz beinhalte keine klare Regelung, ob der Zugriff für die Verfolgung von Straftaten explizit zugelassen sei oder nicht.

    Vertrauen in Luca-App bröckelt

    Die Brandenburger Opposition aus BVB/Freie Wähler und FDP stellt sich gegen den Vorstoß und lehnt die Nutzung der Daten für die Strafverfolgung ab. Die Daten der App dürften nur für die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten, aber nicht für die Ermittlung von Straftaten genutzt werden, äußerte sich der Fraktionschef der Freien Wähler, Péter Vida. “Es braucht umgehend eine gesetzliche Klarstellung, um derartigen Auslegungen einen Riegel vorzuschieben”, teilte er mit.

    Darüber hinaus wird in Brandenburg debattiert, ob man die App in Zukunft überhaupt weiter nutzen solle. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte bereits Mitte Januar empfohlen, einen Vertrag mit dem Anbieter der Luca-App nicht zu verlängern. Dabei beruft sie sich vor allem auf Probleme beim Datenschutz und die Tatsache, dass die App laut einer Umfrage nur von einem der 18 Gesundheitsämter regelmäßig zur Kontaktnachverfolgung genutzt wurde.

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