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Ist das Tragen von Hammer und Sichel bald eine Straftat?

Seit Kriegsausbruch gab es pro-ukrainische und tatsächliche Antikriegsdemonstrationen. Seit auch Befürworter:innen der russischen Invasion auf die Straße gehen, werden in Deutschland Forderungen nach einer weiteren Einschränkung demokratischer Rechte immer häufiger.

In den letzten Wochen hört man immer wieder von sogenannten „pro-russischen“ Autkorsos und Demonstrationen. Dabei handelt es sich um Aufzüge, die die Invasion des russischen Imperialismus in die Ukraine unterstützen bzw. leugnen. Am Wochenende fanden solche Versammlungen in mehreren deutschen Großstädten, zum Beispiel in Berlin, Hannover, Stuttgart, Frankfurt am Main und Lübeck statt.

Während die Autkorsos sich klar auf die Seite der kriegstreiberischen russischen Regierung stellen, zeigen die dort gezeigten Fahnen auch eine gewisse Verwirrung. So werden die Fahnen der Russischen Föderation und Fahnen des Zarenreiches neben denen der Sowjetunion getragen. Dabei hatte Putin in seiner Erklärung zur Invasion die sozialistische Sowjetunion dafür angegriffen, dass sie das Recht auf nationale Selbstbestimmung der Ukraine garantiert habe und damit für die derzeitige Lage verantwortlich sei.

Einschränkung demokratischer Rechte?

In Deutschland können jetzt viele Politiker:innen einfach nicht fassen, dass auch solche Demonstrationen von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. An vorderster Front mit dabei ist natürlich der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk. Der meint: „Wenn man mit einer russischen Fahne demonstriert, unterstützt man automatisch einen Staat, der einen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine führt.“

Was ist das Problem mit dem ukrainischen Botschafter Melnyk?

Auch wenn die Behörden Melnyk nicht ganz folgen, zeigen sich nun erste Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit. So kassierte die Polizei am Wochenende russische „Z“-Symbole, das „Georgsband“ aus der Zarenzeit und auch die Flagge der Sowjetunion ein.

Die Polizei Frankfurt ging sogar soweit, das Tragen einer Flagge der Sowjetunion als Anfangsverdacht einer Straftat einzustufen. Diese zeigt das Symbol Hammer und Sichel, das für das Bündnis zwischen Arbeiter:innen und Bauern beim Aufbau der neuen Gesellschaft in der Sowjetunion steht – egal welcher Nationalität. Auch bei fortschrittlichen Antikriegsdemonstrationen, die sich weder auf die Seite Russlands noch auf die Seite der NATO stellen, sieht man oft Hammer und Sichel, wenn Kommunist:innen daran teilnehmen.

Nun wird der Krieg als Vorwand genutzt, um fortschrittliche und revolutionäre Symbole sowie demokratische Rechte anzugreifen.
Diese Angriffe gibt es aber nicht erst seit Kriegsbeginn. Bereits im letzten August wurden in Bayern wiederholt Revolutionär:innen zum Zahlen hoher Geldstrafen wegen des Tragens von Hammer und Sichel verurteilt.

Auch ein Gesetz, das jetzt zur Anwendung kommen soll, wurde bereits vor etwa einem Jahr geändert. Dabei handelt es sich um den Paragraphen 140 im Strafgesetzbuch, der seit April 2021 auch die Billigung noch nicht begangener Straftaten unter Strafe stellt, wenn diese den „öffentlichen Frieden“ stören könnte.

Diese Angriffe treffen dabei nicht nur die „pro-russischen“ Autokorsos, sondern sind seit Langem geplante Angriffe, beispielsweise auf revolutionäre Kriegsgegner:innen.

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