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Montag, April 29, 2024
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    “NSU 2.0”: Hohe Haftstrafe für Faschisten – doch Betroffene bezweifeln Einzeltäterschaft

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    Jahrelang sind über 100 Drohbriefe verschickt worden, die mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren. Nun hat das Landgericht Frankfurt einen Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Laut Gericht soll der Mann allein für die Drohschreiben verantwortlich sein, die in der Vergangenheit vornehmlich an Frauen versendet wurden. Diese Einzeltäter-Theorie wird von Betroffenen jedoch weiterhin bestritten.

    Der Berliner Alexander M. wurde am Donnerstag im Verfahren um “NSU 2.0”-Drohbriefe zu einer hohen Haftstrafe  verurteilt. Er wurde in den Punkten Bedrohung, Beleidigung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung schuldig gesprochen.

    Zwischen August 2018 und März 2021 sind über 100 Drohschreiben per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwältinnen, Politikerinnen und Journalistinnen verschickt worden, in denen Beschimpfungen, Todesdrohungen und faschistische Attacken formuliert wurden. Neben „Heil Hitler“ waren die Briefe auch mit „NSU 2.0“ unterschrieben.

    Der Angeklagte habe alle Vorwürfe von sich gewiesen und nur eingestanden, einer faschistischen Chatgruppe angehört zu haben. Das Gericht verurteilte ihn dennoch zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten.

    Einzeltäter-Theorie wird von der Justiz nicht in Zweifel gezogen

    Angehörige der Opfer zweifeln derweil stark an der mit der jetzigen Verurteilung einhergehenden Einzeltäter-Theorie, da sich die Schreiben in der Schriftsprache mitunter stark voneinander unterscheiden würden.

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    Zudem sei die Frage, inwieweit die Frankfurter Polizei in den Sachverhalt verwickelt ist, nicht geklärt.

    Die erste Person, die ein Drohschreiben des „NSU 2.0“ bekam und dies öffentlich machte, war die Anwältin Seda Basay-Yildiz. Sie vertrat eines der Opfer der rechten Terrorzelle NSU. Bevor die Drohschreiben bei ihr eingingen, waren ihre Daten von einem Frankfurter Polizeicomputer abgefragt worden.

    Aus schwer erklärbaren Gründen konnte die Abfrage keinem:r Beamt:in zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main erklärte dazu, dass der 54-Jährige die Daten „unter Einsatz einer Legende“ erlangt habe, indem er etwa telefonisch vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein.

    Der Einzeltäter-Theorie widerspreche schließlich auch die Beobachtung, dass nach der Festnahme des Täters weitere Schreiben aufgetaucht seien.

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