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Freitag, April 26, 2024
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    “NSU 2.0”: Einzeltäter-Anklage gegen 53-Jährigen – doch welche Rolle spielte die Polizei?

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    “Deiner Scheiß-Tochter reißen wir den Kopf ab” – so hieß es in einem der Drohschreiben an die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Sie hatte Opfer des NSU vertreten und wurde nun von einem “NSU 2.0” bedroht. Ihre persönlichen Daten wurden zuvor von einem Polizeicomputer abgefragt. Laut Staatsanwaltschaft soll für insgesamt 116 Drohschreiben allein ein arbeitsloser Mann aus Berlin verantwortlich sein. Dabei waren nach seiner Festnahme die Drohungen weitergegangen.

    Im Mai diesen Jahrs wurde ein Mann aus Berlin festgenommen, weil ihm vorgeworfen wurde, die „NSU 2.0“-Drohschreiben verfasst zu haben, die in hoher Stückzahl an  verschiedene Personen und Institutionen verschickt wurden.

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat nun Anklage gegen den 53-jährigen Berliner, der zuletzt arbeitslos, alleinstehend und mehrfach vorbestraft ist, erhoben. Dem Mann werden Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.

    NSU 2.0. und “Heil Hitler”

    Wenn diese Drohschreiben an Privatpersonen verschickt wurden, handelte es sich dabei ausschließlich um Frauen. Die erste Person, die ein Drohschreiben des „NSU 2.0“ bekam und dies öffentlich machte, war die Anwältin Seda Basay-Yildiz. Sie vertrat eines der Opfer der rechten Terrorzelle NSU.

    Die 116 Schreiben, die als SMS, Fax oder E-Mail verschickt wurden, waren zum Teil mit „NSU 2.0“ oder „Heil Hitler“ unterzeichnet. Verschickt wurden die Schreiben zwischen August 2018 und März 2021.

    „Deiner Scheiß-Tochter reißen wir den Kopf ab“ – „NSU 2.0“ droht weiter

    Woher kamen die Daten?

    Der Tatverdächtige habe sich selbst als SS-Obersturmbannführer betitelt und soll öffentlich nicht zugängliche Informationen als Druckmittel verwendet haben. Wie er an diese Daten gekommen ist, ist noch nicht geklärt.

    So hatte das Schreiben an Başay-Yıldız persönliche Daten von ihr sowie ihren Familienmitgliedern enthalten, die zuvor auf einem Frankfurter Polizeirevier abgefragt wurden. Auch nachdem sie aufgrund dessen umgezog, erhielt Başay-Yıldız Drohungen an ihre neue Adresse, obwohl diese in den Behörden eigentlich geheim gehalten werden sollte. Auch im Fall der Linken-Vorsitzenden Janine Wissler oder der Kabarettistin Idil Baydar beinhalteten die Schreiben persönliche Daten – und gab es hier Polizeidatenabfragen im Vorfeld.

    Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main: der 53-Jährige habe die Daten „unter Einsatz einer Legende“ erlangt, indem er etwa telefonisch vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten ihn wissentlich „in strafrechtlich relevanter Weise“ unterstützt haben, habe sich „nicht bestätigt“. Verbindungen zu den Ermittlungen gegen Frankfurter Beamte wegen rechter Chat-Gruppen wurden in dem Verfahren bislang nicht gezogen.

    Unklar bleibt zudem, wieso ein weiteres Drohschreiben Ende Mai versandt wurde, nachdem der nun angeklagte bereits Anfang Mai festgenommen worden war.

    Wie bereits im Verfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund bleiben auch dieses Mal Verstrickungen mit dem Staatsapparat in der offiziellen Aufarbeitung im Dunkeln.

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