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Sonntag, April 28, 2024
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    Warum stehen Palästina-Aktivist:innen derzeit in Berlin vor Gericht?

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    Am 15. Mai jährt sich die Vertreibung von rund 700.000 Palästinenser:innen (“Nakba”) zum 75. Mal. Derweil laufen in Berlin Gerichtsprozesse, weil sich im letzten Jahr Aktivist:innen, trotz breitem Verbot von Versammlungen zu diesem Thema, an einem Flashmob in Berlin beteiligt haben sollen. Wir haben darüber mit Safaa Mousaa, Junior Legal Officer beim European Legal Support Center (ELSC) gesprochen. – Ein Interview

    Im Mai 2022 kam es in Berlin zu immensen Verschärfungen staatlicher Repressionen gegen politische Gruppen. Unter anderem entschied die Berliner Polizei auch, präventiv sämtliche Palästina-bezogenen Aktionen am Wochenende des 13.-15. Mai 2022 zu verbieten und bei den geringsten Anzeichen von Palästina-Solidarität im öffentlichen Raum dagegen vorzugehen.

    Daraufhin gründete sich ein revolutionäres Solidaritätsbündnis, das trotz des Verbots am 15. Mai (dem Tag des Gedenkens an die Vertreibung der Palästinenser:innen durch Zionist:innen 1947-48) organisiert auf die Straßen Neuköllns schritt. Das Bündnis hatte zunächst eine Demo zum Umweltkampf angemeldet. Daneben gab es auch eine „Flashmob“-Aktion anderer Gruppen und Einzelpersonen am Hermannplatz. Während die Polizei beides einkesselte und Personalien aufnahm, wurden letztlich nur die einzelnen Aktivist:innen des „Flashmobs“ mit Bußgeldern belegt. Diejenigen der Aktivist:innen, die Einspruch einlegten, stehen nun vor Gericht.

    Wir sprachen mit Safaa Moussa, Junior Legal Officer beim European Legal Support Center (ELSC), über die rechtlichen Hintergründe sowie die politische Bedeutung dieser Fälle.

    Safaa, du hast dir einige der Gerichtsprozesse angeschaut. Worüber wurde da entschieden? Wie muss man sich das vorstellen?

    Den Beschwerdeführer:innen wird vorgeworfen, an einer verbotenen Versammlung teilgenommen zu haben, weshalb Bußgeldbescheide gegen sie erlassen worden sind. Sie haben jeweils Einspruch eingelegt und gehen somit gegen die Bußgeldbescheide vor. In den Prozessen geht es ihnen nun darum zu beweisen, dass sie nicht Teilnehmer:innen dieser Demonstrationen waren.

    Es geht den Beschwerdeführer:innen also darum, sich von der Aktion zu distanzieren?

    Den Beschwerdeführer:innen wird eine Ordnungswidrigkeit, d.h. eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, angelastet, welche mit einem Bußgeld versehen ist. Ob nun – trotz möglicherweise bekanntem Verbot – die Absicht bestand, an der Versammlung teilzunehmen, ist der Beurteilung der Richter:innen zu überlassen.

    Dafür schildern die Beschwerdeführer:innen, wo und weshalb sie sich an diesem Tag an besagtem Ort befanden, wie sie sich verhielten, wie sie ihr Umfeld wahrgenommen haben und welche Gegenstände und Kleidungsstücke sie mit sich trugen.

    Das klingt, als ob das Juristische hier vor dem Politischen steht. Wie würdest du das Ganze denn einordnen?

    Das Verbot selbst wird in den Prozessen als gegeben vorausgesetzt und nicht in Frage gestellt. Darüber entschieden das Verwaltungsgericht Berlin sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – meiner Einschätzung nach zwei Fehlentscheidungen – bereits im Eilverfahren und noch vor der ursprünglich angedachten Durchführung der Demonstrationen.

    Es sind also, wie bereits erläutert, reine vermeintliche Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide, die in den hiesigen Gerichtsverfahren bestritten und angegriffen werden. Dass das Verbot selbst nicht zur Debatte steht, mag in den konkreten Fällen zwar juristisch korrekt sein, jedoch ist meiner Meinung nach die mangelnde, insbesondere öffentliche Debatte, rund um die Prozesse herum fatal.

    Du scheinst die politische Dimension dabei also zu vermissen?

    Ja sehr, denn dadurch wird die entscheidende Frage, nämlich ob die Demonstrationsverbote überhaupt rechtmäßig waren, aus dem Fokus gedrängt. Diese wurden nämlich von der Polizei Berlin mit einer Gefahrenprognose begründet, welche auf eine pauschale Kriminalisierung bestimmter Personengruppen gestützt ist und sie aufgrund ihrer Ethnizität, Nationalität, Religion und politischen Einstellung unter Generalverdacht stellt.

    Aktuell betrifft es die Pro-Palästina-Demonstrationen. Ich frage mich aber, wo die Grenze liegt und welche Meinungen und Versammlungen in Zukunft noch unter dem Vorwand solch einer Begründung verboten werden. Unsere durch die Verfassung geschützten Grundwerte, namentlich das Recht auf Meinungs- sowie Versammlungsfreiheit, sind hier in Gefahr, doch kaum jemand scheint sich dafür zu interessieren.

    Besonders deutlich wurde all das, als in einem der Verfahren nach Schließung der Anhörung der Richter sich zum Anwalt des Beschwerdeführers wandte. Der Richter meinte, es müsse ihm doch klar sein, dass es sich im hiesigen Prozess „nicht um eine politische Frage“ handle. Statt hier nach irgendwelchen größeren Zusammenhängen zu suchen, solle der Anwalt laut dem Richter eher versuchen, „das Beste für seinen Mandanten“ zu erzielen.

    Glaubst du, dass über die Gerichte etwas an der politischen Situation in Deutschland, speziell im Hinblick auf den palästinensischen Befreiungskampf, verändert werden kann?

    In diesen konkreten Fällen nein, da über die vergangenen Demonstrationsverbote bereits abschließend entschieden wurde.

    Grundsätzlich können Gerichte natürlich bewirken, dass widerrechtlicher Praxis Einhalt geboten wird. So wurde z.B. die Anwendung der zum Teil rechtswidrigen BDS-Resolution des Deutschen Bundestags in bislang sieben Fällen für unrechtmäßig erklärt, in denen Palästina-solidarischen Aktivist:innen Räumlichkeiten mit Verweis auf die Resolution von Ländern und Kommunen entzogen wurden.

    Man muss sich aber auch bewusst sein, dass der gerichtliche Weg nicht nur ein langwieriger Prozess, sondern oft auch mit psychischen Belastungen und einem hohen finanziellen Aufwand verknüpft ist, sodass nicht jeder die Möglichkeit hat, diesen Weg einzuschlagen. Bis dann schlussendlich eine Entscheidung gefallen ist, ist es zudem oftmals bereits schon zu spät, da das politische Momentum verpasst wurde. Bestimmte Akteure scheinen genau daran ein Interesse zu haben. Insbesondere was Palästina betrifft, ist eine steigende Tendenz an Einschränkungen zu verzeichnen, dessen Rechtswidrigkeit dann immer wieder gerichtlich festgestellt werden muss.

    Generell muss man aber auch Gerichte von Recht unterscheiden. Gerichte können und dürfen richtigerweise nur das geltende Recht anwenden. Insbesondere aber vor dem Hintergrund des IMK-Beschlusses vom 02.12.2022 sehe ich hier eine große Gefahr für unsere Grundfreiheiten.

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    Im Bericht heißt es nämlich unter anderem, dass das (Straf-)Recht verschärft werden soll, um – so wörtlich – „weitere, bisher zulässige bzw. straffreie Bestrebungen/Aktivitäten […] unterbinden bzw. strafrechtlich verfolgen zu können“. Wird dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt, befürchte ich nicht nur eine weitere Beschneidung der Grundrechte, sondern auch eine Intensivierung des sogenannten „chilling effect“, Repressionen also, die sowohl juristische als auch politische Konsequenzen herbeiführen.

    Je mehr Verbote und Beschränkungen durchgesetzt werden, desto mehr ist die Gesellschaft als Ganze abgeschreckt und passt ihr Handeln entsprechend der Befürchtungen vor einer Sanktionierung durch den Staat an. So kann es passieren, dass sich Menschen nicht mehr trauen, ihre Rechte und Freiheiten in Anspruch zu nehmen. Eine Selbstzensur ist die Konsequenz, wodurch ein notwendiger demokratischer und rechtlicher Diskurs verhindert wird.

    Dieses Jahr jährt sich die Nakba zum 75. Mal. Was erwartest du, worauf hoffst du vielleicht speziell hier in Berlin?

    Verbote sind stets die ‘ultima ratio’, also das letztmögliche Mittel, das angewendet werden soll und darf. Dabei darf eine solch politisch motivierte Gefahrenprognose nicht erneut zu einer Aushebelung der Grundrechte aller hier lebenden Menschen führen, vor allem denen, die sich aktiv für eine bessere Welt einsetzen. Man stelle sich vor, die 1. Mai-Demonstration würde verboten werden, weil „Flaschenwürfe“ und „Gewalt“ erwartet werden.

    Daher hoffe ich, dass Berlin zur Besinnung kommt und darüber hinaus dieses Jahr die pro-palästinensischen Demonstrationen nicht erneut untersagt werden – sowohl angesichts des anstehenden 75. Gedenktages an die zionistische Massenvertreibung von über 750.000 Palästinenser:innen im Jahr 1948 als auch im Hinblick auf die Lage heute.

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    Denn auch vermeintlich „unliebsame“ Meinungen und Äußerungen, die nicht der deutschen Staatsräson entsprechen, sind vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gedeckt und bilden daher auch keine Grundlage für ein Versammlungsverbot.

    Dies wäre nicht nur für die Menschen in Berlin, sondern auch für die Menschen in ganz Deutschland eine gute Gelegenheit, sich mit den Inhalten der Demonstrationen auseinanderzusetzen und die Politik des deutschen Staats sowohl gegenüber Israel als auch die Repressionen gegenüber der hiesigen Bevölkerung ernsthaft zu hinterfragen.

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