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Donnerstag, April 25, 2024
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    Flüchtlingsgipfel 2023: Deutschland will Asylrecht verschärfen

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    Am 10. Mai fand der sogenannte Flüchtlingsgipfel statt. Dort trafen sich die Ministerpräsident:innen gemeinsam mit Bundeskanzler Scholz, um über die deutsche Asyl- und Geflüchtetenpolitik zu debattieren. Die Politiker:innen sollen sich nun auf massive Rechtsverschärfungen geeinigt haben.

    Bereits seit dem Jahr 2022 beklagen sich einige Kommunen über eine finanzielle und kapazitäre Überlastung der Behörden – hiervor allem der Ausländer:innenbehörden – bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen. Mit Blick auf den sogenannten Flüchtlingsgipfel in Berlin forderten deshalb etliche Kommunen mehr finanzielle Mittel vom Bund, unter anderem in Form einer Pro-Kopf-Pauschale für jede geflüchtete Person. Darüber hinaus wurden auch mehr Unterstützung beim Ausbau der Unterbringungsmöglichkeiten und eine Entlastung der Behörden gefordert.

    Auf dem Gipfel kam es zu nur geringfügigen Zusagen für bestimmte finanzielle Hilfen. Die Diskussionen begrenzten sich allerdings keineswegs auf die Finanzfragen. Auf dem Gipfel wurde darüber hinaus die Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts debattiert, wobei man sich auf bestimmte Gesetzesverschärfungen geeinigt hat.

    In der Debatte um die finanzielle Unterstützung der Kommunen beruft sich der Bund darauf, dass die Verantwortung für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen rechtlich gesehen bei den Ländern liege. Es wird argumentiert, dass man durch das Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialleistungen während des Asylverfahrens) als auch durch das SGB II (Arbeitslosengeld II für erwerbslose Geflüchtete mit Aufenthaltstitel) der finanziellen Unterstützung genügend nachkomme. Die Organisation „Pro Asyl“ bezeichnet die Vorschläge hingegen als „halbherzig“. sie würden sich lediglich auf die Verschlankung der Behörden oder Maßnahmen wie eine weitere Digitalisierung beziehen.

    Es ist in Zukunft weder eine Überarbeitung des innerdeutschen Verteilungssystems (“Königsteiner Schlüssel”) oder des Asylbewerberleitungsgesetzes, noch die Aufhebung der Wohnverpflichtung für Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung (AsylG § 47) und die Entlassung aus der Wohnpflicht für anerkannte Flüchtlinge vorgesehen. Für viele Geflüchtete bedeutet Letztere, dass sie – trotz der Möglichkeit, bei Verwandten, Bekannten oder Freund:innen zu wohnen – weiterhin in einer Unterkunft leben müssen. Das sorgt für eine vermeidbare weitere Strapazierung der Unterkünfte.

    Stattdessen wurden vor allem Maßnahmen zur »Reduzierung irregulärer Migration« nach Deutschland beschlossen: Hierbei handelt es sich einerseits um Gesetze, die die Abwehr neu ankommender Geflüchteter an den außen- und innereuropäischen Grenzen regeln sollen, als auch um eine Verschärfung der Abschiebemaßnahmen: „Zur Entlastung von Ländern und Kommunen ist ein effektives Rückführungsmanagement für Personen ohne Bleiberecht von großer Bedeutung“, heißt es dazu unter anderem auf Seite 12 des Beschlusses.

    Darüber hinaus enthält das Beschlusspapier schwerwiegende Verschärfungen zur Abschiebehaft und zum Ausreisegewahrsam. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot sollen in Zukunft – unabhängig von der Fluchtgefahr – als Haftgrund gelten. Darüber hinaus soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage hochgesetzt werden. Auch soll Abschiebehaft trotz gestellten Asylantrages möglich sein. Auch sollen die Rechte zur Durchsuchung privater Räume und das Auslesen von Mobiltelefonen zum Zwecke der Abschiebung ausgeweitet werden, vereinzelt soll gar die Abschiebung in Länder mit einem geltenden Abschiebestopp möglich sein.

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