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Montag, April 29, 2024
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    Augsburger Justiz: Jugendarrest für Antifaschistin – jahrelange Prozesse gegen Suryoye-Aktivist mit Geldstrafe beendet

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    Am Dienstag fanden vor dem Amtsgericht Augsburg gleich zwei Gerichtsprozesse gegen Aktivist:innen statt. Während das Verfahren gegen den Suryoye-Aktivisten mit einem für ihn positiven Urteil endete, wurde eine Aktivistin aus dem Offenen Antifaschistischen Treffen Augsburg (OAT) unverhältnismäßig hart verurteilt. – Ein Prozessbericht

    Wie Perspektive bereits in der Vergangenheit berichtete, ist die Staatsanwaltschaft Augsburg bekannt dafür, besonders hart gegen Angeklagte vorzugehen und ein sehr hohes Strafmaß zu fordern. Dies bewiesen die Staatsanwaltschaft und ein Augsburger Richter auch am Dienstag.

    Antifaschistin für 13.12.-Demo vor Gericht

    Am 13.12. letzten Jahres hatte in Augsburg eine Demonstration gegen die anhaltende und sich immer weiter zuspitzende Repression gegen linke Aktivist:innen stattgefunden. Berichten zufolge wurde der Demonstrationszug durch die Polizei erst zurückgedrängt und dann mehrfach angegriffen. Durch diese Polizeigewalt verließen Demonstrant:innen die Demonstration mit diversen Verletzungen und Platzwunden.

    Dennoch saßen diesen Dienstag um 14:30 Uhr nicht die aggressiven Polizist:innen auf der Anklagebank, sondern eine Aktivistin des “Offenen Antifaschistischen Treffens” (OAT) in Augsburg. Der Prozess wurde von ca. 25 solidarischen Prozessbeobachter:innen aus verschiedenen linken Gruppierungen wie dem OAT oder dem “Solidaritätsnetzwerk Augsburg” begleitet. Der Aktivistin wurde “Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte” in einem Fall, “Versuchter tätlicher Angriff” in drei Fällen und “Beleidigung” in einem Fall vorgeworfen.

    Tritt in die Weichteile?

    Auf der besagten Demonstration am 13.12. letzten Jahres soll die Aktivistin mehrfach versucht haben, Polizisten anzugreifen. Dabei soll sie einem Polizeibeamten in seine Genitalien getreten haben. Als Beweis diente ein durch die Polizei aufgenommenes Video, in dem man eine angespannte Körperhaltung der Aktivistin während eines gewaltsamen Zugriffs der Polizei sieht. Den Tritt selber sieht man allerdings nicht.

    Als Zeugen wurden die anwesenden und zuständigen Polizeibeamten geladen. Besonders der Polizist, dem die Aktivistin in die Weichteile getreten haben soll, verwickelte sich in Widersprüche. So behauptete er, dass er zwar einen Schmerz durch den Tritt gespürt habe, aber aufgrund des Adrenalins erst einige Zeit später auch die Schmerzen in seinem Unterleib empfand.

    Zudem soll er aufgrund des Tritts eigenen Angaben zufolge “kurz eingesackt” sein, was man dem als Beweis aufgeführten Video allerdings nicht entnehmen konnte. Auch wenn diese Aussagen nicht besonders glaubwürdig erscheinen, folgte der Richter dem Polizeibeamten in seiner Aussage, selbst als dieser auf kritische Rückfragen der Anwältin Martina Sulzberger unsicher und zögernd reagierte.

    Faust ins Gesicht?

    Neben dem tätlichen Angriff wurde der Aktivistin ebenfalls der versuchte tätliche Angriff in drei Fällen vorgeworfen. In einem dieser Fälle erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie versucht haben soll, einen Polizisten mit der Faust ins Gesicht, beziehungsweise auf den Helm, zu schlagen.

    Das aufgeführte Beweisvideo konnte allerdings zeigen, dass die Bewegung, die die Polizei als Schlag versuchte auszulegen, eigentlich durch einen anderen Polizeibeamten ausgelöst wurde, der die Aktivisten auf derselben Demonstration mehrfach gestoßen hatte. Diesen Anklagepunkt musste der Richter fallen lassen, gab aber den zwei übrigen versuchten Körperverletzungen statt.

    “Bulle” = Beleidigung?

    Neben diesen Anklagepunkten wurde der Aktivistin eine öffentliche Beleidigung gegen zwei Polizeibeamte im Rahmen einer spontanen Demonstration letzten Jahres zur Last gelegt. Als zwei Polizeibeamte versuchten, den Protestzug zu stoppen, soll sie über das Megaphon die Polizisten als “Bullen” beschimpft haben.

    Auch hier wurden die betroffenen Polizisten als Zeugen geladen, die sich in ihren Aussagen bemühten, sehr betroffen von dieser “Beleidigung” zu wirken. Dass das Landesgericht Regensburg die Bezeichnung “Bulle” als umgangssprachliches Synonym für Polizist sehen und nicht als Beleidigung, schien den Richter nicht zu beirren.

    Jugendarrest und Sozialstunden

    Vor der Verkündung des Urteils las die Aktivistin eine Prozesserklärung vor. In dieser erklärte sie, dass Augsburg den Behörden als “Experimentierfeld” diene, in dem ausprobiert werden solle, „wie weit der Staat gehen kann und alle möglichen Mittel ausgeschöpft werden – auch eine rechtswidrige Razzia“. Damit bezog sie sich auf die Hausdurchsuchung während eines laufenden Treffens des OAT.

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    „In dieses Bild passt auch, dass ich heute hier vor Gericht sitze. Für uns ist klar, wir werden weitermachen. Egal wie hart der Staat versucht uns einzuschüchtern oder zu schikanieren. ‘Denn wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht”, hieß es weiter in der Erklärung.

    Als im Anschluss der Prozesserklärung alle solidarischen Prozessbegleiter:innen anfingen zu klatschen, wurden sie durch den wütenden Richter des Gerichtssaals verwiesen. Berichten zufolge soll der Richter erklärt haben, dass er “diesem linksextremen Pack” keine Bühne bieten wolle.

    Unter Ausschluss der solidarischen Prozessbegleiter:innen wurde die Aktivistin zu vier Wochen Jugendarrest, 80 Sozialstunden und Beratungsgesprächen mit der Jugendhilfeeinrichtung „Brücke“ in Augsburg verurteilt. Dieses Urteil entsprach vollständig der Forderung der Staatsanwaltschaft. Trotz dieses harten Urteils verließ die Aktivistin den Gerichtssaal aufrecht und kämpferisch .

    Suryoye-Aktivisten Sami Grigo Baydar wieder vor Gericht

    Dies war allerdings nicht der einzige politische Gerichtsprozess, der am Dienstag stattfand: Schon am Morgen hatte um 09:00 Uhr ein Prozess gegen den Suryoye-Aktivisten Sami Grigo Baydar stattgefunden, der von ca. 15 Personen solidarisch begleitet worden ist.

    Ihm wurde unter anderem „Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ vorgeworfen. Im Konkreten ging es hierbei um das Zeigen einer Fahne, die der Fahne der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) “zum Verwechseln ähnlich ist”, wie die Justiz im Zuge des Prozesses äußert.

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    Dass es sich bei dieser Fahne um die der “Kommunistischen Suryoye Mesopotamien”s (SGB) und des Volksrates der Suryoye in Europa handelt, schien den Richter kalt zu lassen. Von der Staatsanwaltschaft wurde eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro – verteilt auf 180 Tagessätze – gefordert.

    Zudem enthielt die Sammelklage ein „Vergehen nach dem Waffengesetz“, weswegen eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 €, verteilt auf 60 Tagessätze, gefordert wurde. Angesichts dessen, dass es sich hierbei um ein Outdoor-Messer gehandelt hat, das bei einer Hausdurchsuchung im April diesen Jahres beschlagnahmt worden ist, wurde dieser Anklagepunkt im Gerichtsprozess fallengelassen.

    Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen. Verurteilt wurde der Aktivist dann letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro, die auf 90 Tagessätze eingeteilt wurden. Zudem wurde geurteilt, dass bei Zahlung alle weiteren Verfahren eingestellt werden würden.

    5 Jahre und 5 Monate Ermittlungsarbeit

    Über 5 Jahre und 5 Monate lang hatten verschiedene staatliche Organe dem Aktivisten die „Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung“ (nach §129 a,b) StGB versucht nachzuweisen. Letztlich wurde dies durch die Bundesanwaltschaft allerdings mit der Begründung abgelehnt, “dass Sympathiebekundung nicht unter der Kategorie §129 a,b StGB fallen und somit das Prüfungsverfahren gegen Sami Baydar nicht zu einer offiziellen Ermittlung stattgegeben wird”, heißt es in einer Prozesserklärung. In einer Pressemitteilung schrieb Sami Baydar, ein “Politischer Mammut-Prozess” sei “mit vollem Erfolg” beendet worden.

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