Am 1. März steigen die Beamt:innengehälter und Pensionen deutlich an. Davon profitieren auch die bereits gut bezahlten Politiker:innen, die diese Erhöhung beschlossen haben. Dies wird begleitet von weiteren Anreizen für die innere und äußere Aufrüstung des Staatsapparats.
Mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst steigen am 1. März auch die Beamt:innengehälter. Die Gehälter steigen um mindestens 200 € und bis zu 5,3 Prozent. Hinzu kommt noch eine Inflationsprämie in Höhe von 3.000 €.
Davon profitieren am meisten die Mitglieder der Bundesregierung. Das Gehalt von Bundeskanzler Olaf Scholz erhöht sich z.B. um 6,67 Prozent auf insgesamt 22.083 € monatlich. Das Gehalt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhöht sich um 6,37 Prozent und wird sich am Ende auf knapp über 23.000 € monatlich belaufen. Eine Erhöhung wartet auch auf die Minister:innen im Bundeskabinett. So gilt für Minister:innen ohne Kinder ab dem nächsten Monat ein Monatsgehalt von fast 17.990 €.
Zu diesen Gehaltserhöhungen werden im Juli auch noch die Diäten angehoben, wodurch sich das Gehalt der Kabinettsmitglieder noch einmal erhöhen wird. Das liegt derzeit bei knapp 10.600 €.
Sattes Plus für satte Diäten: Kanzler erhält monatlich über 30.000 Euro
Bundestag beschließt Zuschlag für Polizist:innen und hohe Militärs
Zusätzlich zur Erhöhung der Beamt:innengehälter hat der Bundestag beschlossen, dass die Polizeizulagen und Zulagen für militärische Führungsfunktionen „ruhegehaltsfähig“ sein werden. Ruhegehalt wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch Pension genannt. Dies bedeutet, dass es für die Ausübung polizeilicher Aufgaben oder Besetzung militärischer Führungspositionen einen Zuschlag auf die Pension geben wird. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Aufrüstung nach innen und soll einen Anreiz schaffen, diese Positionen zu besetzen.
Die Regierungsbeamt:innenpension im Vergleich zur Arbeiter:innenrente
Zu allem Überfluss werden auch die Pensionen (d.h. das Ruhegehalt, die Rente für Beamt:innen) erhöht. Dies führt dazu, dass Olaf Scholz nach vier Jahren Kanzlerschaft Anspruch auf 6.117 € monatlich haben wird, sobald er in Rente geht. Dazu käme ein Zuschlag von zusätzlich 527 € pro Monat für jedes weitere Amtsjahr, sollte er länger im Amt bleiben. Bei den Minister:innen sind es künftig nach einer Amtszeit von vier Jahren 4.982 € pro Monat Pension (zuzüglich 430 € monatlich extra für jedes weitere Amtsjahr).
Im Vergleich zu der über 6%igen Steigerung der Pensionen von Minister:innen und Kanzler werden die Rentenerhöhungen im Sommer 2024 auf nur 3,5% geschätzt. Gleichzeitig gelten mehr als ein Fünftel aller Renter:innen als armutsgefährdet (Stand 2022), und der Trend deutet auf eine weitere Zunahme der Altersarmut hin. Der Kontrast allein zur Durchschnittsrente der sonstigen Bevölkerung (1.384 € pro Monat im Jahr 2023) unterstreicht, dass die genannten Staatsbeamt:innen mit ihrer Pension überdurchschnittlich gut abschneiden. Die Rente der Arbeiter:innenklasse für sich genommen liegt weiter unter dem Durchschnitt.
Altersarmut: Mittlerweile gilt jede:r fünfte Renter:in als armutsgefährdet