Ein Urteil des obersten EU-Gerichts bestätigte am Montag, dass die Speicherung von Fingerabdrücken, zum Beispiel im Ausweis, erlaubt ist – eine weitere Maßnahme im Ausbau der Überwachung.
Wer in Deutschland einen neuen Ausweis beantragt, der muss die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers abgeben. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung. Dagegen klagte Detlev Sieber (SPD), ehemaliger Bürgermeister der hessischen Gemeinde Schlangenbad.
Nachdem er vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden dagegen geklagt hatte, wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als oberstem EU-Gericht vorgelegt. Dort kamen die Richter:innen am Donnerstag zu ihrem Urteil: die Speicherung der Fingerabdrücke ist rechtens.
Zwar stellten sie fest, dass die Pflicht zur Abgabe und Speicherung der Fingerabdrücke einen staatlichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Für sie ist dieser Eingriff aber dennoch gerechtfertigt, weil er den Kampf gegen gefälschte Ausweise und Identitätsdiebstahl erleichtern und indirekt Kriminalität und Terrorismus bekämpfen würde.
Völlig beendet ist der Streit um diese Überwachungsmaßnahme aber noch nicht. Wegen eines formalen Fehlers in der Verordnung muss sie vom Europaparlament und dem Europäischem Rat bis Ende 2026 noch mal neu erlassen werden.
Ausbau von Polizei- und Überwachungsapparat
Abgesehen von der Fingerabdruck-Pflicht wurden und werden eine ganze Reihe weiterer Ausweitungen der staatlichen Polizei- und Überwachungsbefugnisse vorgenommen. Ein Beispiel dafür sind die neuen Bundes- und Landespolizeigesetze.
Im Mai vergangenen Jahres erregte unter anderen der Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz Aufsehen. Das Gesetz würde mit seiner Verabschiedung die Kompetenzen der Bundespolizei massiv erweitern. Unter anderem geht es um Chat-Überwachung, Ausreiseverbote und eine rechtliche Grundlage für „Staatstrojaner”, also staatliche Überwachungssoftware.
Aber auch in den Bundesländern tut sich einiges rund um die Polizeigesetze: Am bekanntesten ist wohl das Versammlungsgesetz NRW, gegen dessen Einführung sich vor drei Jahren eine breite Protestbewegung formierte. Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gingen bereits gegen die Einführung des Gesetzes auf die Straße.
Aktuell wird auch in Sachsen über eine Reform des Versammlungsgesetzes diskutiert. Schon jetzt formiert sich mit dem „#NoVersgSAX”-Bündnis erster Protest gegen diese Verschärfung des sächsischen Versammlungsrechts.