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Freitag, September 13, 2024
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    Erste Urteile in den Rondenbarg-Prozessen werden erwartet

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    Seit Mitte Januar läuft am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen mehrere Teilnehmer:innen einer Demonstration rund um den G20-Gipfel vor sieben Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Demonstrierenden schweren Landfriedensbruch vor. Deshalb organisiert morgen ein solidarisches Bündnis eine Demonstration gegen Repression und Polizeigewalt.

    Nachdem bis heute mehrere Prozesse gescheitert und vertagt worden waren, stehen nun die ersten Urteile im sogenannten „Rondenbarg-Prozess” kurz bevor. Erwartet wird die Urteilsverkündung am 3. September. Der Name „Rondenbarg” bezieht sich auf die Straße in Hamburg-Altona, auf der 2017 ein Demonstrationszug auf dem Weg zu Blockadeaktionen gegen den G20-Gipfel von gepanzerten Polizeikräften überfallen und auf brutale Art und Weise zerschlagen wurde. Elf Demonstrant:innen trugen schwere Verletzungen davon.

    Obwohl keiner:m der derzeit vor Gericht stehenden Aktivist:innen konkrete Straftaten vorgeworfen werden können, strebt die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung an. Schwarze Kleidung will die Staatsanwaltschaft dabei als Erkennungszeichen für eine Unterstützung von politischer Gewalt verstanden wissen. Jedes Urteil außer einem Freispruch würde somit bedeuten, dass bereits die Teilnahme an einer Demonstration an sich als Straftat bewertet wird – ein klarer Angriff auf die Versammlungsfreiheit.

    Auch für die kommenden Prozesse gegen festgenommene Teilnehmer:innen der Demonstration gegen den G20-Gipfel, aber auch für zukünftige Demonstrationen hat die Urteilsverkündung im September deswegen eine Signalwirkung.

    Über sechs Jahre Rondenbarg – Über sechs Jahre Polizeigewalt, Grundrechtsentzug und Heuchelei

    Die Verteidigung der Angeklagten plädiert auf einen Freispruch. Als Begründung hierfür wird die Anwesenheit und eine nicht auszuschließende, rechtswidrige Tatprovokation von V-Leuten im Demonstrationszug ins Feld geführt.

    Demonstrationen am 24. August gegen Repression

    In einem Interview mit Perspektive Online vor wenigen Monaten betonte der im Rondenbarg-Prozess angeklagte und derzeit in Hamburg vor Gericht stehende Nils Jansen die politische Tragweite der kommenden Urteilsverkündung: „Allein die Möglichkeit, schon für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt noch an Versammlungen teilzunehmen.”

    Rondenbarg-Prozesse: „Es sollen Einzelne kollektiv in Haftung genommen werden“

    Unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen” organisiert deshalb das Bündnis Gemeinschaftlicher Widerstand morgen Demonstrationen in Karlsruhe und Hamburg. Es fordert außerdem Freisprüche für die beiden derzeit noch vor Gericht stehenden Angeklagten im laufenden Prozess. Die Veranstalter:innen unterstreichen im Aufruf zur Demonstration: „Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen”.

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