Das Nordrheinwestfälische Polizeigesetz von 2018 wurde auf den Weg gebracht, um vermeintlichen Terrorismus auf „Augenhöhe“ begegnen zu können. Nun wird es immer offensichtlicher, wer wirklich unter dem Gesetz zu leiden hat: Der Klimaaktivismus.
Im Sommer 2018 kam es im Zuge des Inkrafttretens des neuen Polizeigesetzes in NRW zu großen Protesten, die von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum getragen wurden. Fußballfans und Datenschützer:innen, linke Politiker:innen und Umweltaktivist:innen, Antifaschist:innen und migrantische Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Feminist:innen, Jurist:innen und viele mehr gingen gemeinsam auf die Straße, um ihre Grundrechte zu verteidigen. Nachdem die Verabschiedung der Gesetzesnovelle verschoben wurde, trat sie im Dezember 2018 in Kraft.
Bereits eine Analyse von 2019 ließ erahnen, dass organisierte Kriminalität und Terrorismus nicht im Hauptfokus der Ermittler:innen stehen würden.
Heute lässt sich festhalten, dass der bereits 2018 viel kritisierte Polizeigewahrsam von bis zu sieben oder bei “drohender Gefahr” bis zu achtundzwanzig Tagen vor allem Klimaktivist:innen verbüßen müssen. Bei solch einer Gewahrsamnahme muss keine konkrete Straftat vorliegen.
Im Zeitraum von 2019 bis 2021 wurden in NRW keine Faschist:innen vorsorglich verhaftet, sondern insgesamt 74 Klimaaktivist:innen. Begründet wird dies mit der Nichtfeststellung der Identitäten, da die Aktivist:innen oftmals in ihrem Aktionskonsens festhalten, dass ein Mitführen von Ausweisdokumenten nicht erwünscht sind oder Fingerkuppen mit Sekundenkleber verklebt werden. Zudem tragen sie oftmals Maleranzüge, was nun mit dem neuen Versammlungsgesetz kriminalisiert werden kann.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW brauchte eine juristische Handhabung, wie sie mit dem vermehrten Protest gegen Klima- und Umweltzerstörung umgehen könne und um die Klimabewegung vorsorglich zu kriminalisieren. Mit dem Polizeigesetz von 2018 haben sie ein effektives Werkzeug an die Hand bekommen, welches sie offenbar umfangreich einsetzt.