`
Mittwoch, Mai 8, 2024
More

    Erneute Verfassungsbeschwerde gegen globale Überwachung des BND

    Teilen

    Menschenrechtsorganisationen haben gegen das aktuelle Gesetz des Bundesnachrichtendienstes (BND) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Gesetzgeber solle maßgebliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Schutz gegen unkontrolliertes Abhören ignoriert haben.

    Am Donnerstag, den 26. Januar 2023 haben „Reporter ohne Grenzen“ (RSF) und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Reform BND-Gesetz in Karlsruhe vor dem BVerfG eingereicht.

    Der BND ist neben dem Verfassungsschutz und dem militärischen Abschirmdienst der dritte Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschlands. Seine alleinige Zuständigkeit ist die zivile sowie militärische Auslandsaufklärung. Dabei sollen insbesondere solche Sachverhalte „aufgeklärt“ werden, die strategische Bedeutung für die Außen- und Sicherheitspolitik des Landes haben, um Lagebilder und Berichte für die Bundesregierung zu erstellen. Demnach leistet der BND einen erheblichen Beitrag zur Ausrichtung des deutschen Imperialismus. Betroffen von der Überwachung des BND sind in der Regel Personen außerhalb des Bundesgebiets.

    Erste Klage erfolgreich

    Vor knapp drei Jahren, im Mai 2020, hatten die RSF und GFF bereits einen Erfolg vor Gericht gegen das damals geltende BND-Gesetz erstritten. Gegenstand des Urteils war die sog. Strategische Fernmeldeaufklärung. Dabei wurden enorme Mengen an Daten erfasst und nach verwertbaren Informationen durchsucht.

    Die Verfassungswidrigkeit hatte auf einem fehlenden Reglungskonzept beruht: Kommunikationen von bestimmten Berufsgruppen, wie beispielsweise Journalist:innen, muss besonders geschützt sein, die Speicherzeit muss gesetzlich festgelegt und private Inhalte umgehend gelöscht werden. Auf insgesamt 140 Seiten machten die Verfassungsrichter:innen im Frühjahr 2020 die Anforderungen an ein verfassungskonformes Gesetz deutlich. Diese wurden im Dezember 2020 umgesetzt und stand schon zu diesem Zeitpunkt in harscher Kritik von Journalist:innen und ihren Verbänden.

    “Mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je”

    Der Koordinator der Verfassungsbeschwerde, Bijan Moini von GFF, urteilte, dass die Novelle des BND-Gesetztes „mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je“ enthalte. Es fehlen Einschränkungen zum Einsatz des Staatstrojaner, welcher nicht der Auswertung erlangter massenhafter Informationen, sondern der gezielten Überwachung von Einzelpersonen diene. „Unter dem Deckmantel der strategischen Informationsgewinnung im Ausland darf der BND jetzt zum Beispiel tiefgreifende, auf Einzelpersonen zugeschnittene Überwachungsmittel wie den Staatstrojaner einsetzen, ohne nennenswerte Einschränkungen.“

    Daneben legalisierte die Novelle die Überwachung von sog. Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, also das Abfangen von Datenströmen, die ohne konkrete menschliche Einwirkung gesendet werden, beispielsweise von Navigationsgeräten.

    Am Donnerstag, dem 26. Januar 2023, wurde währenddessen eine vorbeugende Klage des RSF gegen die Überwachung des BND in Leipzig zurückgewiesen. Grund dafür war jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen, sondern das Fehlen konkreter Anhaltspunkte dafür. Im Hinblick darauf, dass Ziel der Überwachung ist, dass im besten Falle nie konkrete Anhaltspunkte für diese entstehen, erscheint diese Begründung nicht zu überzeugen. Auch gegen diese Entscheidung steht der RSF der Weg der Verfassungsbeschwerde offen.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News