`
Sonntag, April 28, 2024
More

    “TagX”: Festgenommener Antifa wird in JVA falsch behandelt und muss zweimal ins Krankenhaus eingeliefert werden

    Teilen

    Ein vorerkrankter Antifaschist wird am Wochenende der „Tag X“-Demonstration festgenommen. Er bekommt in U-Haft die falsche Medikation und mehrere Anfälle. Eine unzureichende Gesundheitsversorgung ist dabei Alltag in deutschen Gefängnissen. Und dort landen besonders häufig arme Menschen und politische Aktivist:innen, die gegen das kapitalistische System kämpfen. – Ein Kommentar von Gillian Norman.

    Nach dem Repressionszug der Polizei in Leipzig am ersten Juniwochenende wird, neben vielen anderen, auch ein Antifaschist mit schwerwiegenden Vorerkrankungen vor den Haftrichter gestellt. Am Montag, den 5. Juli, hat er eigentlich einen wichtigen Termin beim Neurologen. Dort soll die bisherige medikamentöse Behandlung seiner Epilepsie und dissoziativen Störung untersucht und ausgewertet werden. Seine Anwältin beantragt deshalb eine sofort notwendige Untersuchung durch einen Facharzt, um seine Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

    Doch er kommt – ohne eine weitere Untersuchung – in der JVA Leipzig in U-Haft. Zwar gibt seine Anwältin die genaue notwendige Medikation weiter, doch die Anstaltsärztin ignoriert dies und setzt seine Medikamente neu zusammen – mit schwerwiegenden und lebensgefährlichen Folgen.

    Am Montagabend bekommt er infolgedessen einen schweren Anfall. Er muss in kritischem Zustand im Krankenhaus in Borna schutzintubiert werden und bekommt einen Zugang in den Beinknochen gelegt. Am nächsten Tag kommt wird er bereits wieder zurück in die JVA Leipzig verlegt, wo die Anstaltsärztin weiter herumexperimentiert. Das führt zu einem weiteren Anfall am Mittwoch und zur Verlegung auf die Intensivstation der Uniklinik Leipzig.

    Dort stellen die Ärzte die falsche Medikation durch die Anstaltsärztin fest und empfehlen „dringend viel Ruhe, wenig physischen und psychischen Stress und stabile, vertraute Verhältnisse“. Doch wieder wird er nach weniger als einem Tag ins Gefängnis zurückverlegt.

    Wie Gefängnis krank macht

    Eine nachlässige Gesundheitsversorgung im Gefängnis ist auch bundesweit dokumentiert. Während die gesetzlichen Krankenkassen 2019 in Deutschland pro Person durchschnittlich 3.108 Euro/Jahr ausgaben, sind es bei den Justizvollzugsanstalten in Sachsen nur 1.942 Euro pro Insass:in. In den Anstalten wirkt sich das beispielsweise dadurch aus, dass medizinisches Fachpersonal nicht in allen notwendigen Schritten der Behandlung eingesetzt wird, u.a. werden auch Medikamente von ungeschulten Justizvollzugsbeamt:innen an die Gefangenen ausgehändigt.

    Die taz berichtete von einem anderen Fall, in dem ein Gefangener die falschen Medikamente bekam. Unter den Medikamenten waren statt Blutdruckmedikamenten unter anderem Blutverdünner, Neuroleptika und das Methadon-Substitut L-Polaflux – diese Medikation sollte eigentlich ein anderer Häftling bekommen, der einen Heroin-Entzug machte. Der Gefangene musste nach Einnahme der falschen Medikamente daraufhin mit einem lebensbedrohlichen Sauerstoffgehalt von 52 Prozent von einem Notarzt behandelt werden. Ein Sprecher der JVA sagte aus, dass aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Medikamenten leicht die Übersicht verloren gehen könne.

    Gefängnis macht krank

    Dass die medizinischen Ausgaben weit unter denen der restlichen Gesellschaft liegen, führt zwangsläufig zu einer unzureichenden ärztlichen Behandlung. Zudem sind Gefangene weit öfter sowohl von physischen als auch psychischen Krankheiten betroffen. So ist beispielsweise jede:r dritte Inhaftierte von einer oder mehreren Drogen abhängig. Krankheiten wie Hepatitis C z.B. verbreiten sich durch Drogenkonsum besonders stark in Gefängnissen. In Sachsen wurden zwischen 2014 und 2019 fast 300 Hepatitis-C-Erkrankungen in den Justizvollzugsanstalten festgestellt, doch nur 70 davon im Gefängnis behandelt.

    Das “Institut für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt” schreibt in einem Bericht, dass die „Wahrscheinlichkeit des Auftretens psychosomatischer Symptome steigt, während die Abwehrkräfte gegen Infektionen und organische Beeinträchtigungen verringert werden“. Auch während der Corona-Pandemie war die Infektionsrate in Gefängnissen aufgrund der mangelnden hygienischen Bedingungen sehr hoch, doch die Antwort darauf bestand nur in eine weiteren Isolation der Gefangenen.

    Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

    Dass Krankheiten in Gefängnissen besonders verbreitet sind und keine angemessene Versorgung stattfindet, liegt auch daran, dass vor allem ärmere Menschen im Gefängnis landen.

    2022 saßen in Deutschland etwa 40.000 Menschen in sogenannten Justizvollzugsanstalten (JVA) ihre Freiheitsstrafe ab. Dazu gerechnet waren fast 3.000 Jugendliche im Jugendstrafvollzug eingesperrt, 600 zur Sicherheitsverwahrung untergebracht. Etwa 12.000 Menschen saßen außerdem in Untersuchungshaft und über 1.000 Menschen befanden sich darüber hinaus in Abschiebungshaft oder sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen.

    Mehr als jede zehnte Freiheitsstrafe wird dabei wegen einer “Bagatelle”, nämlich einer nicht gezahlten Geldstrafe angeordnet. Dazu zählen zu einem großen Teil die Menschen, die mehrmals beim Schwarzfahren erwischt wurden. Das „Erschleichen von Leistungen“ kann zwar auch direkt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden, wird meist jedoch zunächst als Geldstrafe behandelt, die bei Nichtzahlung dann allerdings in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird.

    Wie Armut ins Gefängnis führt

    Dabei fahren die wenigsten Menschen aus Spaß ohne Ticket, sondern weil sie sich die hohen Ticketpreise eben einfach nicht leisten können. Um zur Arbeit oder zum Amt zu kommen, sind die meisten von ihnen jedoch auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Armut wird damit also ganz direkt zur Ursache für Freiheitsstrafen.

    Und auch andere Delikte hängen oft direkt oder indirekt mit Armut zusammen. Hinzu kommt der Umstand, dass nach einer abgesessenen Strafe die Eingliederung in die kapitalistische Gesellschaft noch schwieriger wird als zuvor. Deutlich wird das daran, dass ein Großteil der Inhaftierten bereits mehrere Vorstrafen hat und etwa die Hälfte der Straftäter:innen rückfällig wird.

    Offiziell wird zwar von dem Ziel einer Resozialisierung während der Haft gesprochen, doch die Realität sieht anders aus: Das zeigt auch ein offener Brief von 34 Gefangenen der JVA Ravensburg, die die Haftbedingungen anprangern und an vielen Stellen aufzeigen, wie diese zu noch mehr Schwierigkeiten nach der Haft führen.

    Gefangene der JVA Ravensburg: Offener Brief gegen Zustände im Gefängnis veröffentlicht

    Hohe Haftstrafen bekommen regelmäßig auch politisch aktive Menschen, die in Deutschland und anderen Ländern Widerstand gegen das kapitalistische System leisten. Die Antifaschistin Lina E. wurde in der Woche vor den Protesten in Leipzig zu über 5 Jahren Haft verurteilt, weil sie Nazis angegriffen haben soll. Beweise gab es kaum, stattdessen wurde sich auf Indizien berufen und der berüchtigte Paragraph 129 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung – genutzt.

    Dieser bzw. seine Schwester-Paragpraphen 129a und 129b werden auch regelmäßig angewandt, um türkische und kurdische Freiheitskämpfer:innen zu inhaftieren. Dies geht sogar so weit, dass mehrere Kommunist:innen in Deutschland allein für die angebliche Mitgliedschaft in einer NUR in der Türkei verbotenen Organisation verurteilt wurden. Keinem der Angeklagten wurde je eine konkrete begangene Straftat in Deutschland vorgeworfen.

    BGH: Haftstrafen gegen türkisch-kurdische Kommunist:innen der “TKP/ML” bleiben bestehen

    „Für eine sofortige Freilassung des inhaftierten Genossen!“

    Die notwendige medizinische Versorgung sieht eine Gruppe von Unterstützer:innen in dem eingangs beschriebenen Fall als nicht gegeben. Sie sieht in dem Vorgehen der Justiz eine Abschreckungsmaßnahme und fordert die Freilassung des inhaftierten Genossen. Der Staat „nimmt hier den Tod eines jungen Mannes ohne mit der Wimper zu zucken in Kauf, um ein Exempel an der linken Bewegung zu statuieren und uns Angst zu machen“, schreibt der Unterstützer:innenkreis auf seiner Webseite.

    In ihrem Communiqué  von “Gefangenen der JVA Leipzig Leinestraße”  für die am “Tag X” Festgenommenen  wird neben dem Fall des erkrankten Antifaschisten das traurige Fazit gezogen, dass die gesamte Repression des Wochenendes ungerechtfertigt und unverhältnismäßig gewesen sei und schließt mit der Forderung: „Freiheit für alle politischen Gefangenen! Freiheit für alle sozialen Gefangenen!“. Für Montag rufen sie um 14:00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Leipzig auf.

    • Schreibt seit 2022 für Perspektive und ist seit Ende 2023 Teil der Redaktion. Studiert Grundschullehramt in Baden-Württemberg und geht früh morgens gerne eine Runde laufen.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News